US-Softwarefirma Adobe hat die Nutzungsbedingungen für seine neue Online-Bildbearbeitung Photoshop Express erheblich entschärft. Die kostenlose Bildbearbeitungsplattform steht seit wenigen Tagen im Netz. Nutzer mussten sich registrieren lassen und per Mausklick den Nutzungsbedingungen zustimmen. Diese Bestimmungen sahen unter anderem vor, dass der Nutzer alle Rechte an seinen Bildern an Adobe abtritt. In den neuen Geschäftsbedingungen fehlt dieser Passus.
Bildbearbeitung geht online
Das Angebot einer kostenlosen Bildbearbeitungsplattform im Netz klingt so zukunftsweisend wie verlockend. Die Eröffnung des Adobe-Portals Photoshop Express schlug deshalb hohe Wellen. Nutzer, die ihre Bilder künftig online bearbeiten wollten, mussten sich lediglich registrieren lassen und den Nutzungsbestimmungen zustimmen. Die aber hatten es in sich.
„Heftige“ Nutzungsbestimmungen
In den Nutzungsbestimmungen sicherte sich Adobe sämtliche Rechte an den Bildern, die auf die Adobe-Server hochgeladen und per Photoshop Express online bearbeitet worden waren. Die Nutzer mussten ihre Rechte kostenlos abtreten – wohl als Ausgleich für die Nutzung des Portals und seiner Werkzeuge. Die meisten Nutzer, die sich bei Adobe registrierten, bemerkten davon nichts. Es ist wie überall: Kaum ein Nutzer liest sich die Nutzungsbestimmungen einer Software oder eines Webportals von Anfang bis Ende durch. Die überwiegende Mehrheit akzeptiert die Bestimmungen bedenkenlos per Mausklick.
Weltweit und unwiderruflich
Wer den Nutzungsbestimmungen zustimmte, sicherte Adobe das Recht zu, die hochgeladenen Bilder kostenlos zu veröffentlichen, zu verändern, in andere Publikationen aufzunehmen und damit Geld zu verdienen. Darüber hinaus behielt sich die Softwarefirma das Recht vor, die Bilder an Dritte zu lizenzieren. Diese Regelungen sollten weltweit gelten und waren unwiderruflich – ein Mausklick mit beachtlichen Folgen.
Adobe rudert zurück
Die Nutzungsbestimmungen stießen weltweit auf Kritik. Sie wirbelten so erheblich Staub auf, dass sich Adobe schon kurz nach Inbetriebnahme des Portals zu einem Rückzieher veranlasst sah. Schadensbegrenzung hieß von nun an die Devise. Man habe die Bedenken vernommen und stimme zu, „dass die gegenwärtige Formulierung Dinge impliziert, die wir nie mit den Inhalten unserer Kunden machen würden“, hieß es nunmehr bei Adobe. Die Rechtsabteilung des Unternehmens überarbeite die Bestimmungen mit Hochdruck. Eine Korrektur der Nutzungsbestimmungen sei in absehbarer Zeit zu erwarten.
Entschärfte Bestimmungen
Diese Korrektur ist nunmehr erfolgt. Die Passagen, die Adobe sämtliche Rechte an den hochgeladenen Fotos seiner Nutzer sichern sollten, wurden ersatzlos gestrichen. „Adobe nimmt nicht das Besitzrecht an Ihren Fotos in Anspruch“, versichert das Unternehmen. „Wir benötigen allerdings diverse Rechte von Ihnen, um den Foto-Dienst anbieten zu können.“ Zu diesen Rechte, die sich Adobe jetzt bestätigen lassen möchte, zählt unter anderem, dass das Unternehmen die Bilder, die ein Nutzer mit anderen teilen möchte, über Photoshop Express kostenlos, aber nicht exklusiv veröffentlichen darf. Der Nutzer kann diese Erlaubnis jederzeit zurückziehen. Ein Recht, die hochgeladenen Bilder kommerziell zu verwerten, lässt sich Adobe auch nicht mehr bestätigen.
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