Die perfekte Welt des BKA
Vorratsdatenspeicherung
Die Kriminalität inner- und außerhalb des Cyberspace wächst. Wichtige Verdachtsmomente würden oftmals erst nachträglich mit zeitlicher Verzögerung erkannt, meinte BKA-Chef Ziercke. Deshalb sei es dringend erforderlich, alle Internetprovider gesetzlich zu verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden vorsorglich zu speichern. Man könne ja nie wissen, ob sich darunter nicht exakt jene Beweise befänden, die der Polizei zur erfolgreichen Aufklärung eines Schwerverbrechens fehlten. „Bei Providern gespeicherte Daten sind (…) oftmals der einzig Erfolg versprechende Ansatz zur Täterermittlung bei schwersten Straftaten“, begründete Ziercke seine Forderung nach Vorratsdatenspeicherung. Dabei ginge es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern von Verkehrsdaten, die ohnehin bei den Betreibern anfallen, fügte Ziercke ein wenig halbherzig hinzu.
Wanzen im PC
Auch die gängigen Techniken, mit denen man beispielsweise Emails verschlüsseln kann, sind dem BKA-Chef ein steter Dorn im Auge. Es seien „Ausgleichsmaßnahmen vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung“ nötig, erklärte Ziercke reichlich nebulös. Was damit gemeint sein könnte, ist ebenso nahe liegend wie erschreckend: Offenbar fordert der BKA-Chef den legalisierten Einsatz von so genannten Keyloggern, die seine Ermittler gezielt verdächtigen Personen unterschieben könnten. Solche „Wanzen“ im PC würden alle Tastatureingaben aufzeichnen und an die Ermittlungsbehörden weitersenden. Künftig könnte es dann zwei Sorten von Spionageprogrammen geben: Die erste Sorte stammt von kriminellen Hackern und ist böse. Die zweite Sorte kommt vom BKA und dient „guten“ Zwecken, von denen man jedoch erst hinterher mit Sicherheit erfährt, ob sie auch wirklich gut waren. Denn die Undercover-Schadprogramme können erst im Nachhinein, wenn nämlich ein Täter zweifelsfrei überführt wurde, den Beweis erbringen, dass ihr Einsatz auch wirklich gerechtfertigt war.
Keine Anonymisierung
Anonym durchs Netz der Netze surfen? In der perfekten Welt des BKA-Chefs Ziercke geht das zu weit. Und weil man das nicht direkt sagen kann, unterscheidet Ziercke listig zwischen einem Recht auf Anonymität und einem Recht auf Unidentifizierbarkeit. Das Recht auf Anonymität im Netz bleibe dabei unbestritten. Doch müsse Ziercke zufolge sichergestellt sein, dass jeder Surfer im Fall der Fälle am Ende eben doch mit Namen und Adresse ausfindig zu machen sei. Anonymisierungsdienste wie AN.ON (JAP), der an der Universität Dresden betrieben wird, sollten deshalb ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Im Fall der Fälle könnten dann die Spuren eines Schwerstkriminellen zurückverfolgt und jede IP-Adresse eindeutig einem Nutzer zugeordnet werden.
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