Patente Geldvermehrung
Klausners Idee vom Anrufbeantworter
Amerikanische Verhältnisse par excellence: Nur in einem Land, in dem geistiges Eigentum nicht nur per Urheberrecht, sondern auch per umfassendem Patentrecht geschützt ist, kann es zu solchen bizarren Auseinandersetzungen kommen. Worum geht es genau? Judah Klausner hat im Jahre 1994 tatsächlich ein Patent auf „ein Gerät zum Beantworten von Telefonaten“, beantragt, das „angezeigte Daten mit aufgezeichneten Sprachnachrichten verbindet“. Es geht also um eine Funktion, durch die der Nutzer visuell über eingegangene Sprachnachrichten informiert wird. Klausner wollte mit diesem Patentantrag kein von ihm entwickeltes Gerät patentieren lassen. Vielmehr ging es ihm um die Idee eines solchen Gerätes bzw. einer entsprechenden Software. Nach amerikanischem Recht sind Patente, die nur die Idee bzw. eine spezielle Software, nicht aber das entwickelte Gerät oder das technische Verfahren schützen, prinzipiell zulässig. Demgemäß wurde Klausner 1996 das entsprechende Patent problemlos zugesprochen.
Lizenzgebühren garantiert
AOL betreibt seit geraumer Zeit etliche Dienste, von denen die Firma Klausner Technologies nun behauptet, sie verstießen gegen ihr Patent mit der Nummer 5,572,576. Dazu zählen im Grunde sämtliche Benachrichtigungsfunktionen, die AOL seinen Kunden als Dienstleistung anbietet. Der Bezahldienst AOL Voicemail informiert beispielsweise telefonisch über eingegangene Emails. Voicemail gibt es übrigens schon seit Anfang 2003. Dass die durch diesen Dienst behauptete Patentverletzung erst jetzt zur Anzeige gebracht wurde, mag daran liegen, dass AOL kürzlich auch ins zukunftsträchtige Geschäft mit der Internettelefonie eingestiegen ist. Möglicherweise liegt hier die taktische Absicht der jetzt eingereichten Patentklage. Wenn AOL der Patentverletzung für schuldig befunden würde, hätte sich die Firma Klausner Technologies eine stetig und üppig sprudelnde Einnahmequelle erschlossen. Andere VoIP-Anbieter würden als Nutzer des fraglichen Patents künftig ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
Auch in Europa könnten Lizenzgebühren fällig werden
Von AOL gibt es derzeit noch keinen fundierten Kommentar. Man werde die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, heißt es laut heise online. Im Übrigen gilt der Patentanspruch, den die Firma Klausner Technologies geltend macht, nicht nur in den USA. Auch in Europa ist Klausners triviale Idee zum Patent angemeldet worden. Es besitzt die Nummer EP1001588 und trägt die deutsche Bezeichnung „Telefonanrufbeantworter mit Zuordnung von angezeigten Daten zu einer aufgezeichneten Sprachnachricht“. Vermutlich blickt Patentinhaber Judah Klausner derzeit gespannt auch nach Europa. Am 6. Juli wird das Europäische Parlament über die umstrittene Patentierbarkeit von „computerimplementierten Erfindungen“ abstimmen. Sollte Software künftig auch in Europa patentierbar sein, würde sich der Firma Klausner Technologies eine weitere fleißig sprudelnde Einnahmequelle erschließen. VoIP-Firmen müssten dann in ihre Kassen greifen und Lizenzgebühren zahlen, deren Höhe Klausner Technologies nach eigenem Ermessen festlegt.
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