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19. März 2005:

Per Email vor Gericht

Das digitale Zeitalter hat jetzt auch die deutsche Gerichtsbarkeit erreicht. Vom 1. April dieses Jahres an dürfen die deutschen Gerichte ihre Akten auch elektronisch bearbeiten und verwalten. Das Justizkommunikationsgesetz, das den elektronischen Rechtsverkehr regelt, hat kürzlich den Bundesrat passiert. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 25. Februar zugestimmt. Papierberge und Aktenwagen sollen damit der Vergangenheit angehören. Anwälte und Bürger können Anträge und Schriftsätze künftig auch per Email einreichen. Das „papierlose“ Gericht steht vor der Tür. Es fragt sich nur, wann es auch überall zum Alltag wird.

Verfahren könnten beschleunigt werden
Bundesjustizministerium Brigitte Zypries ist von „ihrem“ Gesetz begeistert. Rechtssuchende und Justiz würden von den neuen technischen Möglichkeiten gleichermaßen profitieren, erklärte sie. Deutsche Gerichte sind nicht gerade dafür bekannt, von der „schnellen Truppe“ zu sein. Zypries erhofft sich daher eine spürbare Verfahrensbeschleunigung. „Elektronisch übersandte Briefe und Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe“, führte die Ministerin aus. „Sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann.“ Gerichtsinterne Arbeitsabläufe könnten auf diese Weise effizienter gestaltet werden, was laut Zypries eine wesentliche Voraussetzung dafür sei, „dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen.“ Darüber hinaus erhofft sich die Ministerin auch erhebliche Kosteneinsparungen. Nach ersten Berechnungen sollen sich die Kosten für die Einführung der elektronischen Akten bereits nach wenigen Jahren amortisiert haben.

Alle Schriftstücke werden elektronisch signiert
Bisher ging das deutsche Prozessrecht von der Papierform aus. Es musste deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken offen ist. Das Problem lag zunächst darin, dass auch elektronisch übermittelte Dokumente echt sein müssen, also auch tatsächlich vom angegebenen Verfasser stammen und nicht verändert wurden. Elektronisch abgefasste Urteile müssen deshalb mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ versehen werden. Das gilt auch für Klageschriften. Daneben enthält das Justizkommunikationsgesetz Regelungen über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Es ermöglicht auch die elektronische Akteneinsicht.

Klagen per Email
Wenn das Justizkommunikationsgesetz am 1. April in Kraft tritt, werden sich die Abläufe vor Gericht erheblich ändern. Wenn eine Rechtsanwältin für ihren Mandanten beispielsweise eine Klage erheben soll, dann erstellt sie den entsprechenden Schriftsatz zu Hause am PC, unterschreibt ihn elektronisch mit ihrer Signaturkarte und schickt ihn verschlüsselt per Email ab. Die Klage landet dann im Emailpostfach des zuständigen Gerichts. Die nötige Software ist kostenlos und lizenzfrei auf den Webseiten der Gerichte zu erhalten. Im Gericht wird automatisch eine Empfangsbestätigung generiert und zurückgesandt. Alle Emails zu einem Fall werden in einer elektronischen Akte gesammelt. Einmal eingelesene Inhalte können in dieser Akte nicht mehr verändert werden. Wiederkehrende Daten wie die Postanschriften der Prozessbeteiligten werden im Gericht automatisch ausgelesen und zu einem Grunddatensatz zusammengefasst.

Elektronische Gerichtsurteile
Auch das Gerichtsverfahren selbst könnte durch das neue Gesetz rationalisiert werden. Während des Verfahrens kann der Richter mit der elektronischen Akte arbeiten und beispielsweise per Suchfunktion nach bestimmten Inhalten recherchieren. Entsprechendes gilt für die Anwälte. Sie können jederzeit online von ihrer Kanzlei aus in den elektronischen Akten blättern. Schließlich wird auch das Urteil als elektronisches Dokument erstellt und den Rechtsanwälten elektronisch übermittelt. Dazu signiert es der Richter mit seiner Signaturkarte. Dadurch soll die Echtheit des Urteils nachgewiesen werden.

Das „papierlose“ Gericht kommt – irgendwann…
Ob und inwieweit sich die elektronische Gerichtsakte durchsetzt und tatsächlich die Dauer von Gerichtsverfahren verkürzen hilft, bleibt abzuwarten. Voraussetzung ist, dass der elektronische Rechtsverkehr auch von allen Beteiligten angenommen und in den Gerichtsalltag integriert wird. Zudem muss auch die nötige Technik funktionieren – sofern sie denn vorhanden ist. Die Bundesländer müssen jetzt damit beginnen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Millionen-Investitionen sind dafür nötig. Rechtspolitiker bezweifeln, dass die Bundesländer zügig handeln und die erforderlichen Mittel schnell aufbringen werden. Das zumindest ansatzweise „papierlose“ Gericht kommt. Die Frage ist nur, wann.

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