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19. September 2005:

Grokster vor der Übernahme

Die Luft wird langsam immer dünner für die Musiktauschbörse Grokster. Nach der Entscheidung des Obersten US-Gerichts in Sachen Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen sieht die P2P-Tauschbörse einer düsteren Zukunft, sprich: Schadensersatzforderungen durch die Musikindustrie in unbekannter Höhe entgegen. In solchen Zeiten braucht man einen starken Partner. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat sich die legale Peer-to-Peer-Musik“tausch“börse Mashboxx des gebeutelten illegalen Pendants erbarmt. Mashboxx plant eine Übernahme des abgehalfterten Grokster-Unternehmens. Ironie der Geschichte: Der Mann, der Grokster retten soll, heißt Wayne Rosso und war einst selbst Chef von Grokster.

Grokster-Urteil
Das Urteil, das der Oberste US-Gerichtshof Ende dieses Jahres im Falle der Klage der US-Musikindustrie gegen die Musiktauschbörsen Grokster und Morpheus bzw. deren Betreiberfirmen fällte, sprach eine eindeutige Sprache. Filesharing-Firmen besitzen keinen Freibrief, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass jemand, der beim Vertrieb einer Software gerade deren Gebrauch zur Verletzung von Urheberrechten anpreist, auch für den Schaden haftbar zu machen ist, der Dritten dadurch entstehe. Anschließend wurde das Verfahren an das zuständige Untergericht zurückverwiesen. Hier wird demnächst über die Schadensersatzfrage neu verhandelt werden müssen. Derzeit bemüht sich Grokster um einen Vergleich mit der Musikindustrie.

Drei Hauptargumente
Die Entscheidung des Supreme Court basiert auf drei Hauptargumenten. Grokster und Morpheus-Betreiberfirma Streamcast seien für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich zu machen, weil sie gerade den illegalen Gebrauch ihrer Tauschsoftware immer wieder herausgestellt hätten. Sie hätten bei ihrer Gründung bewusst auf die nach dem Napster-Verbot heimatlosen Filesharer gesetzt und sich ihnen per Werbung (Morpheus) oder in der Namensgebung (Grokster) als Alternative angedient. Zweitens basiere das Geschäftsmodell beider Firmen auf Werbung. Ihre Werbeanzeigen könnten sie jedoch nur deshalb so lukrativ vermarkten, weil die illegale Nutzung die Userzahlen in die Höhe treibe. Drittens schließlich hätten beide Firmen keinerlei Anstrengungen unternommen, in ihre Tauschprogramme Filtersoftware einzubauen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass fehlende Filtermöglichkeiten allein noch nicht ausreichten, um einer Firma rechtswidriges Verhalten unterstellen zu können.

Kazaa muss filtern
Im Falle des in Australien anhängigen Verfahrens gegen die Musiktauschbörse Kazaa sind die australischen Richter zu einem anderen Ergebnis gekommen. Anders als Morpheus oder Grokster muss Kazaa innerhalb einer angemessenen Frist dafür Sorge tragen, dass die Filesharingsoftware mit wirksamen Filtern ausgestattet wird, damit urheberrechtlich geschütztes Material nicht mehr kostenlos den Besitzer wechseln kann. Wie das technisch in einem dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerk zu bewerkstelligen ist, ließen die Richter offen. Sollte Kazaa nicht zum Filtern in der Lage sein, muss sich die Musiktauschbörse auf eine Schließung per Gerichtsbeschluss gefasst machen.

Übernahme durch Mashboxx?
Der angeschlagenen Musiktauschbörse Grokster kommt nun von zunächst unerwarteter Seite ein Hilfsangebot zu. Die Betreiber der legalen Musikplattform Mashboxx haben mit Grokster-Vertretern offenbar Übernahmegespräche aufgenommen. Ziel dürfte es sein, die illegale Tauschbörse so zu legalisieren, dass sie in das Mashboxx-System mit übernommen werden kann. Zu den Mashboxx-Gründungsmitgliedern gehört übrigens ein Herr namens Wayne Rosso. Rosso war einst Chef von Grokster, dürfte sich also in der Firma recht gut auskennen.

Shawn Fanning was here
Mashboxx wird in den nächsten Monaten an den Start gehen und versteht sich als legale Peer-to-Peer-Tauschbörse. Getauscht wird hier allerdings Ware gegen Geld. Die Musikdateien werden von den Nutzern bereitgestellt. Wird ein Titel angefordert, prüft ein Lizenzierungssystem, ob für diesen Titel die erforderlichen Lizenzen vorliegen. Wenn sie fehlen, wird der Tausch unterbunden. Das einzige, was diese „Tauschbörse“ kostenlos zu bieten hat, sind Hörproben. Aber die gibt’s bei anderen Online-Musikläden auch. Das Lizenzierungskontrollmodell, mit dem Mashboxx seine Nutzer kontrollieren und Musik legal verkaufen will, wurde von Shawn Fanning entwickelt. Und hier schließt sich der Kreis. Denn Shawn Fanning gehört zu den Pionieren der kostenlosen Musiktauschbörsen. Er war der Gründer der ehemals kostenlosen, überaus erfolgreichen und dann zerschlagenen Musiktauschbörse Napster.

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