Rekordjahr für die GVU
Erfolge auf allen Ebenen
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist ein eingetragener Verein und arbeitet eigenem Bekunden zufolge im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie eng mit der US-amerikanischen Motion Picture Association (MPA) zusammen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, „geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen“. Zu diesem Zweck ermittelt die GVU Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film- und Entertainmentsoftware und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden“ – und das offenbar mit großem Erfolg. Denn die GVU-Bilanz für das Jahr 2004 meldet Erfolge auf allen Ebenen.
Sechs Hausdurchsuchungen pro Tag
Die mageren Zeiten sind für die GVU vorbei. Die Zahl der Hausdurchsuchungen erhöhte sich innerhalb nur eines Jahres um die Hälfte von 1377 im Jahre 2003 auf einen bisherigen Höchststand von 2084 Hausdurchsuchungen im vergangenen Jahr. Statistisch gesehen finden in Sachen Urheberrechtsverletzungen demzufolge jeden Tag rund sechs Hausdurchsuchungen statt. Einen noch größeren Anstieg verzeichnet die GVU bei der Zahl der im letzten Jahr eingeleiteten Verfahren. Diese stieg im Bereich Film um 65 Prozent. Für die Bereiche Spielesoftware und Film zusammen wurden über 2500 Verfahren eingeleitet, wobei die GVU davon ausgeht, dass alle Verfahren auch „erfolgreich“, d. h. mit einer Verurteilung der Angeklagten abgeschlossen werden. Gleichzeitig beobachtet die GVU einen kontinuierlichen Anstieg an beschlagnahmten Gegenständen. Rund 450.000 Raubkopien wurden 2004 beschlagnahmt. Hinzu kommt das Equipment der Kopierer: Computer, Brenner, Rohlinge.
Die kleinen Fische machen die Statistik fett
Möglich wurden solche Erfolge laut GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke, weil die deutschen Strafverfolgungsbehörden „jetzt genauer“ hinschauen. „Je genauer man hinschaut, umso mehr findet man“, meint Tielke, ein ehemaliger Kriminalbeamter. Die Gründe fürs genauere Hinschauen liegen auf der Hand. Die GVU hat im vergangenen Jahr jede Woche durchschnittlich einen Vortrag bei Fachseminaren von Polizei und Staatsanwaltschaften gehalten. Diese gezielte Öffentlichkeitsarbeit zahlt sich offenbar in einer erhöhten Sensibilität der Strafverfolgungsbehörden bei Urheberrechtsverletzungen aus. Betroffen sind dabei nicht nur die großen kommerziellen Raubkopierer, sondern vor allem die vielen kleinen Fische, die zu rein privaten Zwecken kopieren. Denn bei der GVU gilt das Prinzip: „Keine Toleranz – Zero Toleranz“, wie GVU-Geschäftsführer Tielke erklärt. „Ist die Beweislage ausreichend, stellen wir auch einen Strafantrag, egal wie groß der Fall ist oder welche Personen betroffen sind.“ Damit wird klar: Gerade die kleinen Fische machen die GVU-Statistik fett.
Die GVU sieht rot
Damit die GVU auch im nächsten Jahr wieder eine ähnlich erfolgreiche Jahresbilanz vorlegen kann, wehrt sich der Verein vehement gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer so genannten „Bagatellklausel“. Danach sollen Raubkopierer straffrei bleiben, die „Werke oder Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“ nicht-kommerziell und nur für einen privaten Kreis in kleinen Mengen kopieren oder herstellen. Die Rede ist von möglicherweise sieben „erlaubten“ Kopien für rein private Zwecke. Die GVU sieht rot und spricht von einer „Legalisierung von Raubkopien“.
„Keine Bagatellklausel!“
Die Bagatellklausel will die Kriminalisierung von Gelegenheitskopierern eindämmen. Das sei laut GVU das falsche Signal und schaffe außerdem „nur noch mehr Rechtsunsicherheit“. „Der derzeitige rechtliche Rahmen lässt den Richtern und Staatsanwälten bei kleineren Fällen genug Raum, tat- und schuldangemessen zu urteilen“, meint Tielke. Wenn alle Kopierer, egal ob sie zu privaten oder kommerziellen Zwecken unerlaubte Kopien herstellen, über einen Kamm geschoren und gleichermaßen verfolgt würden, würde die Ermittlungsarbeit wesentlich erleichtert. Denn das Ausmaß der tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen werde „auch bei vermeintlich privaten Tätern“ oft erst im Laufe eines Ermittlungsverfahrens deutlich. Die Einführung einer Bagatellklausel für rein private Kopierer würde die Ermittlungsarbeit deshalb nur unnötig erschweren – und am Ende die statistischen Erfolgsbilanzen, mit denen sich die GVU in diesem Jahre schmückt, erheblich schmälern.
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