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22. Februar 2005:

Gefälschte Abmahnungen fordern Webseitenlöschung

Gefälschte Mails, die vorgeben von seriösen Webangeboten zu kommen, haben derzeit Konjunktur. Jüngstes Opfer ist die Internetinitiative „no abuse in internet“ (naiin) – eine Initiative der deutschen Internetwirtschaft, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den Missbrauch des Internets für antilibertäre, antidemokratische und illegale Zwecke zu bekämpfen. Die gefälschten Mails sind seit Samstagabend in Umlauf und geben vor, von einer Anwaltskanzlei zu kommen. Die Mailempfänger, bis dato nur Webmaster, die ihre Seiten beim kostenlosen Web-Space-Anbieter Beepworld gehostet haben, werden aufgefordert, ihre Webseiten innerhalb von 48 Stunden zu löschen. Grund: angebliche Verstöße gegen geltendes Recht.

Inhalt der falschen Mahnmails
Die Urheber der gefälschten naiin-Mails bemühen sich um eine formaljuristisch korrekte Ausdrucksweise. „Sehr geehrter Webmaster“, heißt es in der Anrede. „Wir vertreten unseren Mandanten „no abuse in internet“ (naiin) e. V.“, fahren die Betrüger fort, um dem Mailempfänger anschließend mitzuteilen, dass „auf ihrer Internetpräsenz bei dem deutschen Homepage-Anbieter Beepworld (…) Verstöße gegen das geltende Gesetz festgestellt“ worden sein. Um welche Verstöße es sich dabei handelt, erwähnt die Betrugsmail nicht – kann sie auch nicht, weil sie als Massenmail an Beepworld-Kunden mit den unterschiedlichsten Homepage-Inhalten versendet wird. Anschließend wird der Webmaster aufgefordert, seine Homepage bei Beepworld zu löschen: „Wir setzen Ihnen aus freien Stücken eine Frist von 48 Stunden. Sie haben in diesem Zeitraum die Gelegenheit, ihre Seite freiwillig zu entfernen.“ Die Mail endet mit der Androhung juristischer Konsequenzen: „Sollten Sie der obigen Aufforderung nicht nachkommen, werden wir weitere zivilrechtliche Schritte zu Ihrem Nachteil einleiten.“

Juristische Maßnahmen gegen die Urheber eingeleitet
Unterschrieben ist die gefälschte naiin-Mail von einer Berliner Anwaltskanzlei Schiffer, deren volle Adresse am Ende der Mail genannt wird. Eine Anwaltskanzlei dieses Namens existiert nicht. Die Internetinitiative naiin weist zudem auf ihrer Webseite ausdrücklich darauf hin, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine Anwaltskanzlei mit einer solchen Abmahnung beauftragt habe. Zudem erklärt naiin, dass man bei festgestellten Rechtsverstößen grundsätzlich keine zivilrechtlichen Schritte einleite. Empfänger der gefälschten Abmahn-Mail sollten deren Inhalt als gegenstandslos betrachten. Eventuell vorhandene Dateianhänge sollten keinesfalls geöffnet werden. Wer eine solche Mail erhalten hat, kann sich unter der Emailadresse netwatch@naiin.org direkt an die Initiative wenden. Warum sich die Urheber der gefälschten Abmahnungen nur an Webmaster wenden, die ihre Homepages bei Beepworld untergestellt haben, ist derzeit noch nicht geklärt. Laut heise online wurden die Beepworld-Betreiber bereits informiert. Außerdem habe naiin nach Aussage ihres Geschäftsführers Dennis Grabowski bereits juristische Maßnahmen gegen die Übeltäter eingeleitet.

Ziele von „no abuse in internet“
Die Internetinitiative naiin wurde im August 2000 von der Internetindustrie zusammen mit Verbänden, Initiativen und Privatpersonen gegründet. Die Initiative sieht es eigenen Aussagen zufolge als ihre Aufgabe an, „Aufklärung im Internet zu betreiben und relevante rechtliche sowie technische Maßnahmen zu ergreifen“. Übergeordnetes Ziel sei es, demokratische Grundsätze auch und gerade im Internet zu stärken. Deshalb richtet sich die Initiative gegen die Verbreitung politisch-extremistischer und kinderpornografischer Inhalte. Im naiin-Visier stehen darüber hinaus Gewaltdarstellungen, Betrug, Wirtschaftskriminalität sowie Urheberrechtsverletzungen, die im Internet begangen werden. Ob die gefälschten Mahnmails einen politischen oder kriminelle Hintergrund haben oder sich gegen den Web-Space-Anbieter Beepworld richten, ist zur Stunde ungeklärt.

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