Gegen Würmer gut versichert?
Auch der unwissentliche Verbreiter haftet
Ein Schadprogramm zu öffnen, das per Email in den heimischen PC gelangt, ist in der Regel schnell getan. Meist reicht ein Mausklick aus, und der PC wird infiziert – in den meisten Fällen allerdings nicht nur der eigene PC. Denn der vorrangige Daseinszweck der meisten Schadprogramme ist die eigene Verbreitung. Ist ein Viren- oder Wurmprogramm erst einmal aktiviert, versendet es sich unkontrollierbar weiter. Wer haftet nun für Schäden, die durch die vorsatzlose, nur fahrlässige Verbreitung eines Schadprogramms entstehen? Juristen gehen davon aus, dass auch der ahnungslose Versender zur Rechenschaft gezogen werden könne.
Arbeitgeber haften für ihre Mitarbeiter
Ein böses Erwachen kann es insbesondere für Arbeitgeber geben, deren Mitarbeiter fahrlässigerweise die Weiterverbreitung von Schadprogrammen ermöglicht haben. Hier könnte der Arbeitgeber gegebenenfalls unter dem Aspekt des so genannten Organisationsverschuldens zur Kasse gebeten werden. Denn jeder Unternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsrisiken, die durch Internetnutzung entstehen können, zu schulen und zu überwachen. Hat er das versäumt oder fehlen im Betrieb etwa Firewalls und Virenscanner, so muss er unter Umständen für den Schaden aufkommen – sofern eindeutig nachzuweisen ist, dass ein Schadprogramm von seiner Firma aus weiter versendet wurde.
Privathaftpflicht schließt verursachte Virenschäden ein
Gegen Schäden, die durch Schadprogramme entstanden sind, sollte man sich gut versichern, meinen seit neuestem die beiden Versicherungsunternehmen HUK-Coburg sowie die VHV. Beide Unternehmen bieten allerdings ganz unterschiedlich strukturierte Versicherungen an. Bei der HUK-Coburg wird der Leistungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung künftig auf den Versand elektronischer Post ausgedehnt. Durch die neue Haftpflichtversicherung sind Kunden, die Schadprogramme per Email versenden und dadurch auf dem Empfänger-PC einen Schaden anrichten, künftig abgesichert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte selbst die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um sein System abzusichern. Wer fahrlässigerweise weder Virenscanner noch Firewalls installiert hat, muss den Schaden auch künftig selber zahlen.
Versicherung gegen gezielte Schadprogrammattacken
Während die HUK-Coburg den Versender von infizierten Mails versichern möchte, zielt die VHV auf die Klientel der IT-Dienstleister. Ihr geht es versicherungstechnisch dabei um die Schäden, die durch Viren- und Wurmbefall auf dem eigenen PC hervorgerufen wurden. Zu diesem Zweck erweitert die VHV ihre auch bisher schon angebotene Softwareversicherung für Unternehmen. Wer sich bei der VHV gegen Schadprogramme versichern will, sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen. Denn Voraussetzung für den Versicherungsschutz durch die so genannte erweiterte Softwareversicherung ist ein funktionierendes Risiko- und Sicherheitsmanagement im jeweiligen Unternehmen, das von VHV-Experten geprüft wird. Außerdem gilt der Versicherungsschutz nicht für Viren- oder Wurmattacken, die per Massenmails durchs Netz geschickt werden. Die VHV zahlt nur, wenn das versicherte Unternehmen gezielt angegriffen wurde und dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
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