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27. Oktober 2004:

Persilschein für eBay

Mit den neuen Datenschutzbestimmungen, die das Internetauktionshaus eBay für seine Kunden kürzlich erlassen hat, wird der Datenschutz im weltweit größten Online-Auktionshaus noch kleiner geschrieben, als es bisher schon der Fall war. Das jedenfalls meint die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), die die neuen eBay-Datenschutzbestimmungen heftig kritisiert. Schon die alten eBay-Regelungen zum Datenschutz seien unzureichend gewesen, heißt es. Mit den neuen Bestimmungen aber lasse sich eBay von seinen Kunden nun „einen Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken“ ausstellen.

Schon bisher eingeschränkter Datenschutz bei eBay
Drei – zwei – eins –Stopp! Wer bei eBay Kunde werden will, muss bei seiner Anmeldung zunächst eine Erklärung zur „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ per Mausklick „unterschreiben“. Diese Einwilligungserklärung hat es in sich. Darin stimmt der künftige Kunde beispielsweise zu, dass eBay Deutschland alle Kundendaten automatisch ans eBay-Mutterhaus nach San José, Kalifornien, übermittelt. Ein konkreter Grund wird dafür nicht genannt. Weiterhin darf das Auktionshaus Daten an andere eBay-Gesellschaften und Webseiten wie mobile.de oder PayPal transferieren, soweit dies erforderlich sei. Wann eine Datenübermittlung an wen und aus welchem Grund erforderlich ist, bestimmt natürlich eBay. So muss der Kunde ebenfalls akzeptieren, dass seine „personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt“ werden. Auch die Inhaber von Urheberrechten haben bei eBay gute Karten. Entdecken sie bei eBay Angebote, die ihre Rechte verletzen, erhalten sie von eBay prompt sämtliche Kundendaten des vermeintlichen Rechteverletzers frei Haus. Voraussetzung ist lediglich, dass der Rechteinhaber am von eBay aufgelegten „Verifizierte Rechteinhaber Programm“ teilnimmt. Alles andere ist dann offenbar nur noch reine Formsache.

Datenschutz wird weiter ausgehöhlt
Solche pauschalen Regelungen sind der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) ein Dorn im Auge. Eine Einwilligungserklärung müsse es dem Betroffenen erlauben, „Umfang und Art der geplanten Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu erkennen, bevor er wirksam zustimmen kann“. Generalklauseln wie „soweit erforderlich“ oder „zur Abwehr von Gefahren“ verhindern demgegenüber, dass der Kunde erfährt, unter welchen konkreten Bedingungen seine Daten an wen weitergeleitet werden. Im Gegenteil stelle sich eBay mit solchen Klauseln einen Persilschein aus, der es der Firma tendenziell erlaube, Kundendaten nach eigenem Ermessen weiterzugeben. „Schon bisher hat sich das Unternehmen von seinen Kunden zwangsweise die freizügige Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten innerhalb des verzweigten, weltweiten eBay-Imperiums absegnen lassen“, heißt es bei den Datenschützern. „Nun werden mit mobile.de und dem weltweiten Online-Bezahldienst PayPal zwei weitere Unternehmen in die Liste potenzieller Datenlieferanten und –empfänger eingereiht.“

„Flexibler“ Datenschutz bei eBay
Die massiven Bedenken des DVD stützen sich auch auf Pressemeldungen, die eindeutig belegen, wie es mit dem Datenschutz bei eBay bestellt ist. So meldete die israelische Tageszeitung Ha'aretz bereits im Februar 2003, dass eBay eng mit US-Ermittlungsbehörden zusammenarbeite. Das gab Joseph Sullivan, Rechtsexperte bei eBay USA, auf der Konferenz Cyber Crime 2003, die vom 9. bis 11. Februar in Foxwood im US-Bundesstaat Connecticut stattfand, freimütig zu. "Ich kenne keine andere Webseite, die einen so flexiblen Datenschutz hat wie eBay", zitierte Ha'aretz den eBay-Rechtsexperten. Sein Vortrag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus gutem Grund, wie der Ha'aretz-Reporter meinte, dem ein Mitschnitt dieser Rede zugespielt wurde. Denn Rechtsexperte Sullivan gab in seinem Vortrag zu, dass eBay überaus gern und eng mit FBI und CIA kooperiere und diesen Ermittlungsbehörden alles zur Verfügung stelle, was eBay über seine Kunden wisse. Die Ermittlungsbehörden bräuchten nur zu fragen. Ein Gerichtsbeschluss sei nicht nötig. Ein simples Fax sei schon genug, und eBay werde gesprächig: Name des Kunden, Adresse, Telefonnummer, Arbeitgeber, sämtliche Transaktionen, Angaben zu den Angeboten, die sich der betreffende Kunde bei eBay angesehen hat, sowie sämtliche Beiträge in den zahlreichen eBay-Diskussionsgruppen: eBay liefert alles prompt und lückenlos. Denn laut Ha'aretz habe eBay sämtliche Vorgänge auf seinen Auktionsseiten seit 1995 genauestens dokumentiert und abgespeichert.

Kunden haben zugestimmt
Rechtlich sei dieses Vorgehen abgesichert, erklärte Rechtsexperte Sullivan. Bei seiner Registrierung habe jeder Kunde den Einverständnisknopf zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zum Datenschutz angeklickt und damit der Weitergabe seiner persönlichen Daten an staatliche Ermittlungsstellen auch beispielsweise in den USA zugestimmt. Datenschützer schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. eBay lasse seine Kunden einen Freibrief unterschreiben, der besage, das Internetauktionshaus könne mit den Kundendaten machen, was es wolle.

„Datenschutzrechtliche Zumutung“
Natürlich hat eBay ein berechtigtes Interesse daran, auf seinen Webseiten Betrügereien und Straftaten zu unterbinden. Hier gibt es allerdings einschlägige gesetzliche Regelungen, die eBay nur zu nutzen braucht, um Betrügern auf die Spur zu kommen und deren Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. eBay lässt seine Nutzer aber eine zusätzliche Einwilligung zur Datenweitergabe an Strafverfolgungs- und Augsichtsbehörden „unterschreiben“. Das könne laut DVD nur bedeuten, dass man Kundendaten über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus beispielsweise auch dann weitergeben will, wenn Dritte behaupten, ihre Urheberrechte seien verletzt worden. Die deutsche Musikindustrie wird sich über so viel Kooperationsbereitschaft vermutlich außerordentlich freuen. Karin Schuler, Vorstandsmitglied der DVD, hält davon überhaupt nichts. Datenschutzbewusste Verbraucher sollten sich ihrer Meinung nach „ernsthaft fragen, ob ihnen die Dienste des weltweit größten Online-Auktionshauses soviel wert sind, dass sie sich diese datenschutzrechtliche Zumutung gefallen lassen wollen.“

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