Microsoft vs. Eolas
Konflikt dauert bereits sechs Jahre
Der Patentrechtsstreit um die Einbettung von Plug-Ins und Applets in Webseiten geht mittlerweile ins sechste Jahr. 1999 verklagte die kalifornische Firma Eolas, ein Spin-Off der Universität von Kalifornien, den Softwareriesen Microsoft mit der Begründung, Microsoft benutze in seinem Internet Explorer eine Technik, auf die Eolas seit 1998 ein Patent besitze. Bei diesem Patent geht es um die Art und Weise, wie Plug-Ins in einen Browser eingebunden werden. 2003 hatte Eolas Recht in der ersten Instanz Recht bekommen. Microsoft wurde wegen Patentverletzung zur Zahlung von 521 Millionen US-Dollar verurteilt, eine Summe, die später noch einmal um etliche Millionen US-Dollar aufgestockt worden war.
Wie viel soll Microsoft zahlen?
Abgesehen von der Tatsache, dass Microsoft die Gültigkeit des fraglichen Patents angezweifelt hatte, hatten die Microsoft-Anwälte auch die Höhe der Schadensersatzsumme in Frage gestellt. Gegenstand der Schadensersatzzahlungen könnten nur diejenigen Umsätze sein, die durch den Vertrieb des Internet Explorer in den USA entstanden seien. Die Umsätze im Ausland dürften nicht mitgerechnet werden. Microsoft forderte deshalb eine Reduzierung der Summe um rund 65 Prozent. Dieser Argumentation folgte der Oberste Gerichtshof offenbar nicht. Die Berufung wurde ohne Begründung abgelehnt.
US-Patentamt bestätigt Eolas-Patent
Bereits Ende September hatte Microsoft eine schwere Schlappe einstecken müssen. Damals hatte das US-Patentamt entschieden, dass das Eolas-Patent gültig sei. Microsoft hatte dagegen behauptet, dass die in diesem Patent beschriebene Technik bei der Einreichung des Patents im Ende 1994 bereits „prior art“ gewesen sei, also dem damaligen allgemeinen Stand der Technik entsprochen habe. Ein Patent hätte also gar nicht vergeben werden dürfen. Unterstützung hatte Microsoft u. a. von Tim Berners-Lee und dem World Wide Web Consortium (W3C) erhalten. Ebenso wie Microsoft hatte auch Berners-Lee die Ansicht vertreten, dass die fragliche Technik in jenem Browser namens „Viola“ zur Anwendung gekommen war, der bereits 1993 entwickelt worden war. Das Patentamt mochte dieser Ansicht nicht folgen. Zwar seien einzelne Teile der patentierten Technik bereits vorher bekannt gewesen, hieß es in der Begründung, doch komme es auf das Gesamtbild an. Nach erneuter Prüfung des Patents wurde den Patententwicklern eine „ausreichende Eigenentwicklung“ bestätigt.
Ring frei zur letzten Runde
Die ablehnende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs macht nunmehr den Weg für den voraussichtlich letzten Teil des langwierigen Verfahrens frei. Er findet vor einem Bezirksgericht in Illinois statt. Hier wird der gesamte Fall noch einmal aufgerollt. U. a. wollen die Microsoft-Anwälte ihr Beweismaterial für die Behauptung vorlegen, dass das Patent nicht gültig sei. Im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Gericht dieses Material nicht zugelassen. Ob sich das Blatt für Microsoft noch einmal wenden kann, ist aber fraglicher als je zuvor. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass das Patent gültig bleibt, wären nicht nur Microsoft und der Internet Explorer betroffen, sondern auch alle anderen Browser, die sich derzeit auf dem Markt befinden. Die fragliche Technik wird in fast allen gängigen Browsern verwandt. Hersteller, die sie auch weiterhin verwenden wollen, könnten von Eolas ebenso zur Kasse gebeten werden wie Softwareriese Microsoft.
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