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01. November 2007:

EU gegen virtuellen Terror

EU-Justizkommissar Franco Frattini macht ernst: Das Internet, das bei Frattini gern zum„virtuellen Trainingscamp“ für Terroristen verkommt, soll ausgemistet werden. Das Anstacheln, Rekrutieren oder Ausbilden zu terroristischen Zwecken im Internet soll demnächst in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden. Damit erreicht der EU-Antiterroraktionismus einen weiteren Höhepunkt. Werden die Bürger der EU durch solche Maßnahmen vor Terroranschlägen wirklich wirksamer geschützt?

Frattinis Maßnahmenpaket
Am nächsten Dienstag wird EU-Justizkommissar Franco Frattini ein weiteres Gesetzgebungspaket mit Vorschlägen zur europaweiten Terrorismusbekämpfung vorlegen. Drei Maßnahmenpakete will Frattini offenbar ankündigen. Erstens sollen Explosivstoffe besser vor unbefugtem Gebrauch geschützt werden. Maßnahmen zur Lagerung, Beförderung und Rückverfolgbarkeit von Sprengstoffen sollen angesprochen werden. Zweitens sollen europaweit sämtliche Flugpassagierdaten erfasst werden. Vorbild sind die USA mit ihrem PNR-System. Die Fluggesellschaften sollen verpflichtet werden, die Daten der Flugpassagiere, die in die EU einfliegen, an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Ob davon auch innereuropäische Flüge betroffen sind, steht derzeit noch nicht fest.

Neue Straftatbestände
Drittens schließlich hat sich Frattini wieder einmal das Internet vorgenommen. Der Aufruf zum Terrorismus und das Anwerben sowie Ausbilden von Terroristen über das Internet sollen EU-weit verfolgt und bestraft werden. „Der öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat“ soll künftig strafbar werden, auch wenn er zu keinem Anschlag geführt hat. Daneben sollen die Verbreitung und das „auf andere Weise der Öffentlichkeit Zugänglichmachen einer Botschaft“ zum Begehen terroristischer Handlungen unter Strafe gestellt werden.

Virtuelles Trainingscamp für Terroristen
Warum? Terroristische Anschläge sollen durch solche Maßnahmen künftig wenn nicht verhindert, so doch aber erheblich erschwert werden. Gerade das Internet offenbart sich Frattini zufolge als eines der wichtigsten Mittel zur Radikalisierung und zum Anwerben von potenziellen Terroristen. Es sei „eine Informationsquelle für terroristische Mittel und Methoden“. Das Internet diene Terroristen zunehmend als „virtuelles Trainingscamp“. Die Mittel und Wege, wie Frattini sein Vorhaben in die Praxis umsetzen will, ob also beispielsweise bestimmte Webseiten für EU-Bürger künftig gesperrt werden sollen, stehen noch nicht fest.

Gratwanderung
Die existierenden gesetzlichen Regelungen zur Strafverfolgung terroristischer Angriffe würden die Verbreitung terroristischer Propaganda über das Internet bei weitem nicht abdecken – so Frattini. Deshalb müssten die Definitionen terroristischer Straftaten in den 27 Mitgliedsstaaten der EU einander angeglichen werden. Dass dadurch möglicherweise Grundrecht eingeschränkt werden könnten, sieht auch Frattini. Das gesamte Unterfangen sei deshalb eine Gratwanderung, bei der man aufpassen müsse, dass Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung oder die Vereins- und Religionsfreiheit nicht verletzt würden.

Grundrechtsschutz
Öffentliche Meinungsäußerungen über Terrorismus, auch in polemischer und radikaler Form, sollen ebenso wie wissenschaftliche oder publizistische Berichte zum Thema nicht als Aufruf zum Terrorismus gelten. Der juristische Pferdefuß dürfte in der Frage liegen, wie eng oder weit die Straftatbestände formuliert werden und wie die einzelnen EU-Länder die EU-Vorgaben dereinst in Landesrecht umsetzen.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/