Buchverleger bangen um Profite
Hörbücher starten durch
Hörbücher und E-Books sind beliebt. Das zeigt allein schon ein Blick in die Suchergebnislisten der gängigen Internettauschbörsen. Wer die Hitliste der meistgesuchten und –angebotenen raubkopierten Werke anführt, lässt sich nicht ermitteln. Fest steht jedoch, dass die Buchbranche mit dieser Entwicklung alles andere als glücklich ist, zumal der legale Hörbuch-Download einem Bericht des Bitkom zufolge kurz vor einer Markteroberung stehe. Im ersten Halbjahr 2006 wurden hier zwar erst 2,7 Millionen Euro umgesetzt, was einen Anteil am gesamten Download-Markt von lediglich vier Prozent bedeutet. Doch die Wachstumsraten seien laut Bitkom in diesem Marktsegment besonders hoch.
Verleger nehmen die Provider in die Pflicht
Die Buchverleger wollen sich das Geschäft durch raubkopierte Werke nicht vermiesen lassen. Sie blasen zum Angriff und nutzen die Frankfurter Buchmesse selbstverständlich als ihr legitimes Forum, um ihre Forderungen an die Öffentlichkeit und an die zuständigen Politiker zu bringen. Hauptadressatin ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Ministerin arbeitet derzeit an der Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. In dieser Richtlinie ist auch ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Dritten vorgesehen. Diesen Auskunftsanspruch möchte die Verlegerbranche gern für sich in Anspruch nehmen – am liebsten ohne Wenn und Aber.
Wann steht der erste Büchertauscher vor Gericht?
Im Kampf gegen die Verbreitung raubkopierter Werke müssten die deutschen Internetprovider stärker in die Pflicht genommen werden, fordert der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Sie sollen ihnen gegenüber direkt auskunftspflichtig werden. Das spare erstens Zeit und zweitens Geld und bewirke drittens einen schnellen, effektiven Rechtsschutz. Den Umweg über den Richtervorbehalt möchten die Buchverleger nicht so gerne gehen. In diesem Fall müssten sie sich ihr Auskunftsersuchen von einem Gericht absegnen lassen. Der im Bundesjustizministerium erarbeitete Referentenentwurf teilt diese Meinung nicht. Er sieht vor, dass ein gewichtiger Eingriff in die Verwertungsrechte vorliegen müsse. Da es sich beim Ersuchen um Auskunft auch um einen schwer wiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimnis handele, ist zur Datenabfrage bei den Internetzugangsanbietern laut Zypries ein richterlicher Beschluss nötig.
Zwei Grundrechte kollidieren
Was ist wichtiger – das Eigentumsrecht der Verleger an ihren Werken oder das Fernmeldegeheimnis, das jedem Bürger grundgesetzlich zugesichert wird? Die Buchverleger haben sich entschieden. Der von Zypries geplante Richtervorbehalt erscheint ihnen verfassungsrechtlich nicht „zwingend erforderlich“. Man könne und müsse gar im Interesse einer zügigen Rechtsdurchsetzung auf diesen Vorbehalt verzichten. Auch sonst sind die Buchverleger mit dem Referentenentwurf nicht sonderlich zufrieden. Der Entwurf sieht vor, dass eine Bagatellgrenze überschritten sein müsse und der Anbieter raubkopierter Ware „in gewerblichem Ausmaß“ handeln müsse. Diese Bedingungen möchten die deutschen Buchverleger gern gestrichen sehen. Es steht zu befürchten, dass die Branche ernst macht und eben jenen Klageweg beschreiten will, den die Kollegen von der Musik- und Filmindustrie schon – bisher vergeblich – gegangen sind. Wann steht der erste illegale Büchertauscher vor Gericht?
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