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07.Juni 2004:

Das gefilterte Netz der British Telecom

Die British Telecom (BT) will Ende Juni damit beginnen, als erster großer europäischer Internetprovider den Netzzugang seiner Kunden zu filtern. Mit Hilfe eines Filterprogramms namens Cleanfeed sollen Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten für BT-Kunden zukünftig gesperrt werden. Kinderschutzorganisationen begrüßen diesen Schritt, Datenschützer sprechen von Zensur. Demgegenüber ist in Frankreich kürzlich ein Gesetzentwurf gescheitert, der die französischen Provider zur Zensur verpflichten wollte.

Britische Provider in der Pflicht
Konkrete Pläne zur Filterung kinderpornografischer Webseiten existierten in Großbritannien schon seit vergangenem Herbst. John Carr, Internetberater der britischen Kinderwohlfahrtsorganisation NCH, hatte sich damals an die Provider mit der Bitte gewandt, kinderpornografische Webseiten generell zu sperren. Die britischen Provider hatten sich zunächst gesperrt. Eine solche Filterung von Webinhalten sei technisch nicht möglich. Die mittlerweile entwickelte Filtertechnologie Cleanfeed soll nun eine zuverlässige Filterung von Webinhalten erlauben. Die Entscheidung darüber, welche Seiten gesperrt werden, wird – soweit ersichtlich – im Wesentlichen durch die Filtersoftware getroffen. Erste Testreihen, die die BT durchgeführt hat, waren offenbar so erfolgreich, dass sich die BT im Mai von sich aus ans britische Innenministerium gewandt hat, um das Projekt anzukündigen. BT-Chef Christopher Bland unterstützt das Projekt persönlich. John Carr von der Kinderschutzorganisation NCH begrüßte den unerwarteten Vorstoß der BT und mahnte entsprechende Projekte auch von den anderen britischen Providern an.

Cleanfeed filtert automatisch
Wie die Filtersoftware im Einzelnen arbeitet, ist derzeit noch nicht bekannt. Presseberichten zufolge wird das Filterprogramm Cleanfeed automatisch Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten herausfiltern und sperren. Der BT-User erhält bei einer entsprechenden Anfrage eine Fehlermeldung. Die Zahl der Anfragen soll gespeichert werden. Nicht gespeichert werden soll nach bisherigem Kenntnisstand, wer welche Seiten wann aufgerufen hat. Die Anonymität des Surfers bleibt also gewährleistet, zumal die bloße Speicherung von Userdaten nichts darüber aussagen kann, aus welchem Grund jemand eine gesperrte Webseite mit kinderpornografischem Inhalt aufgerufen hat.

„Web-Massenzensurversuch“
Der britische „Guardian“ geht mit dem Filterprojekt der BT hart ins Gericht und bezeichnet es als „ersten Web-Massenzensurversuch einer westlichen Demokratie“. Bisher kamen Webfilter eher in totalitär regierten Ländern wie Saudi-Arabien oder China zum Einsatz. Datenschützer weisen zudem darauf hin, dass Webfilter selten effizient funktionieren. Sie sortieren Webseiten auf Grund gewisser Vorgaben schematisch aus, sodass immer auch ein Prozentsatz „unschuldiger“ Webseiten mit gesperrt werde. Außerdem berge der Einsatz von Filtern die Gefahr in sich, dass auch weitere, nicht genehme Inhalte künftig blockiert werden könnten. Zudem wird bezweifelt, ob Webseitensperrung wirklich ein adäquates Mittel ist, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Es sei vielmehr zu erwarten, dass Pädophile künftig auf anderen Wegen ihr pornografisches Material austauschen würden.

Französische Provider müssen doch nicht filtern
Nicht nur die BT wird künftig filtern, auch andere britische Provider werden voraussichtlich dem Beispiel folgen. Ganz anders sieht es derzeit in Frankreich aus. Hier sollten die Provider gesetzlich zu einer grundsätzlichen Vorzensur aller Webseiten gezwungen werden, zu denen sie ihren Kunden Zugang verschaffen. Die französische Nationalversammlung hatte den fraglichen Gesetzentwurf bereits verabschiedet. Danach sollten alle Provider „geschichtsrevisionistische“ sowie rassistische und kinderpornografische Seiten sperren. Die französischen Provider hatten sich massiv gegen das geplante Gesetz zur Wehr gesetzt und insbesondere auf die Belastungen und Kosten hingewiesen, die eine solche Filterpflicht verursachen würde. Der französische Senat gab den Providern kürzlich Recht. Anfang April wurden die entsprechenden Regelungen aus dem fraglichen Gesetz gestrichen. Französische Provider sind künftig nur noch dann verpflichtet, Webseiten für ihre Kunden zu sperren, wenn sie von den Justizbehörden dazu aufgefordert werden.

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