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08. Juni 2005:

Symantec will es wissen

Wann darf man Spionagesoftware auch als solche bezeichnen? Wann sind Programme, die das Surfverhalten eines Nutzers aufzeichnen, um ihn anschließend mit personalisierten Werbeanzeigen überschütten zu können, unerlaubte Adware? Exakt diese Fragen lässt die US-amerikanische Antivirenfirma Symantec derzeit von einem kalifornischen Gericht prüfen. Auf dem gerichtlichen Prüfstand steht ein Programm der Softwarefirma Hotbar.com. Symantec kommt damit einer Klage von Hotbar.com zuvor. Die Firma hatte nämlich angedroht, Symantec auf Schadensersatz zu verklagen, wenn der Antivirenspezialist weiterhin Programme von Hotbar.com als Adware einstuft und Werkzeuge anbietet, mit denen sich die hartnäckigen Hotbar-Programme wieder entfernen lassen.

Toolbar mit Nebenwirkungen
Die Toolbar der US-Firma Hotbar.com hat es Symantec zufolge in sich. Einmal installiert lässt sie sich selbst von erfahrenen Anwendern nur schwer wieder rückstandslos aus dem System entfernen. Die Software selbst installiert sich als harmlose Toolbar mit Suchfenster und diversen Funktionsbuttons in den Internet Explorer. Gleichzeitig „merkt“ sich das Programm sämtliche Webadressen, die der Nutzer angesurft hat, sowie sämtliche Suchworte, die im Suchfenster der Toolbar eingegeben werden, mit dem Ziel, den Toolbar-Nutzer mit personalisierter Werbung zu versorgen. Darüber hinaus verfügt das Programm über eine Auto-Update-Funktion. Es hält sich also immer automatisch auf dem neuesten Stand.

Hotbars Lizenzbestimmungen
Die „praktische“ Toolbar kommt als Add-On für den Internet Explorer sowie für die Emailprogramme Outlook und Outlook Express daher. Sie ist in der Lage, dem Internet Explorer ein neues Outfit zu verpassen und soll dafür sorgen, dass HTML-Emails etwa durch spezielle Hintergründe oder Smileys aufgepeppt werden können. Wer diese Toolbar installiert, muss den Nutzungsbestimmungen der Firma zustimmen. Hier wird gleich zu Beginn unmissverständlich festgestellt, dass die Toolbar dazu dient, ihren Nutzer mit personalisierter Werbung zu beglücken. Die Firma schiebt dem Anwender also keine versteckten Programme unter, sondern weist ihn ausdrücklich darauf hin, was ihn erwartet, sobald die Toolbar installiert ist. Wer den Nutzungsbestimmungen nicht zustimmt, kann die Toolbar nicht installieren, ergo beispielsweise auch die vielen schönen bunten Smileys nicht nutzen, mit denen Hotbar.com seine Kunden lockt.

Symantec kommt einer Klage von Hotbar zuvor
Mit ihrer Klage will die kalifornische Antivirenfirma Symantec klären lassen, ob sie auch weiterhin Programme von Hotbar.com als Adware bzw. Spyware klassifizieren und mit ihrer Software aufspüren sowie löschen kann. Symantec kommt mit diesem Schritt offenbar einer Klage zuvor, die die Firma Hotbar.com ihrerseits gegen den Sicherheitsspezialisten angedroht hat. Dass es sich dabei keinesfalls um eine leere Drohung handelt, musste im letzten Monat die Anti-Spyware-Firma Sunbelt Software erleben. Sie stufte die Toolbar der Firma Hotbar.com als „low risk adware“ ein und handelte sich prompt eine Unterlassungsverfügung ein.

Symantec will sich juristisch absichern
„Wir wollen kein Geld von ihnen“, erklärte Joy Cartun von Symantecs Rechtsabteilung zum Klagemotiv der Antivirenfirma. „Wir wollen lediglich, dass der Richter unserer Arbeit sein OK gibt“ und Symantec erlaubt, die neugierige Toolbar auch weiterhin als Schadprogramm einzustufen und zu entfernen. Damit wolle man erreichen, dass die Nutzer eine größere Kontrolle über die Programme haben, die auf ihren Computern laufen.

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