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08. Juli 2007:

Hackerparagraf durchgewunken

Der umstrittene Hackerparagraf, der unter dem offiziellen Namen „Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität“ Ende Mai vom Bundestag mit großer Mehrheit und ohne Debatte verabschiedet worden war, hat nun auch den Bundesrat passiert – ebenfalls ohne Debatte. Das Strafrechtsänderungsgesetz stellt unter anderem den Besitz, die Verwendung und die Verbreitung von sogenannten Hackertools unter bestimmten, äußerst schwammig definierten Umständen unter Strafe. Es richtet sich gegen all jene Hacker, die Sicherheitslücken auf eigene Faust aufspüren wollen. Bundesinnenminister Schäuble strebt demgegenüber die Zertifizierung von IT-Sicherheitsfachleuten an. Die aber werden in aller Regel nur im Auftrag aktiv. Im Ergebnis wird die Sicherheit von IT-Systemen abnehmen, prophezeien viele Experten.

Keine Diskussion
Die überwiegende Mehrheit der bundesdeutschen Abgeordneten hat in die Ausschüsse des Parlaments offenbar ein so blindes Vertrauen, dass sie deren Beschlüsse und Empfehlungen nicht im Geringsten hinterfragt. So geschehen bei der Verabschiedung des sogenannten Hackerparagrafen. Obwohl eine Expertenanhörung schwere Bedenken gegen die Verschärfung des fraglichen § 202c Strafgesetzbuch zu Tage gefördert hatte, empfahl der Rechtsausschuss den Bundestagsabgeordneten, das Strafrechtsänderungsgesetz zu akzeptieren. Eine Debatte fand nicht statt: Es war während der fraglichen Bundestagssitzung Ende Mai dieses Jahres schon zu spät geworden. Dass man die Debatte auch auf die nächste Sitzung hätte vertagen können, auf diese Idee kam offenbar keiner.

Große Mehrheit für den Hackerparagrafen
Stattdessen wurde abgestimmt. Eine große Mehrheit aus Schwarz-Rot, der FDP und den Grünen stimmte im Bundestag für die Änderung des Strafrechts. Es ist davon auszugehen, dass die wenigsten auch nur annähernd wussten, worüber sie da abstimmten. Vertrauen ehrt – blindes Vertrauen entlarvt. Auch im Bundesrat gab es am Freitag, als der Hackerparagraf auf der Tagesordnung stand, keine Diskussionen. Der Paragraf wurde durchgewunken. Die Strafrechtsänderung wird mit ihrer Verkündung in drei bis vier Wochen endgültig Gesetz.

IT-Branche gegen Verschärfung
Wer Programme, deren Zweck die Begehung von Computerstraftaten ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, sie verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Das sieht der neue, erheblich verschärfte § 202c des Strafgesetzbuches vor. Die beiden deutschen IT-Brancenverbände eco und Bitkom hatten sich schon im Vorfeld massiv gegen diese Strafrechtsänderung ausgesprochen. Sie befürchteten, dass künftig auch Computerprogramme wie etwa Port-Scanner oder Passwort-Sniffer, also das alltägliche Handwerkszeug von Systemadministratoren und IT-Sicherheitsfachkräften, unter diesen Paragrafen fallen könnten. Es bestehe die Gefahr, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen massiv ausbremse, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen, erklärte etwa der Branchenverband eco.

„Ganz große Koalition der Ahnungslosen“
Eine ähnliche Position hatte der Chaos Computer Club bezogen. „Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis“, hatte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ins Stammbuch geschrieben. „Die ganz große Koalition der Ahnungslosen“ habe der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen einfach aus der Hand geschlagen, sagte Müller-Maguhn.

Hacken verboten
Die eigentliche Zielrichtung des Gesetzes dürfte allerdings in eine andere Richtung gehen. Der neue Hackerparagraf soll es Hackern rechtlich unmöglich machen, von deutschem Boden aus die Sicherheitssysteme in Unternehmen oder Verwaltungen zu testen. Solche Hacker-Tests haben in der Vergangenheit immer wieder schwerwiegende Sicherheitslücken aufgedeckt, die sonst nie oder allenfalls von Cyberkriminellen aufgedeckt und ausgenutzt worden wären. Solche „privaten Hackertests“ wird es künftig nicht mehr geben.

Zertifizierte Sicherheitsfachleute
Das Eindringen in IT-Systeme ist nämlich seit der Gesetzesänderung auch dann strafbar, wenn Daten nicht verändert wurden. Natürlich muss es auch in Zukunft IT-Sicherheitsfachleuten möglich sein, Systeme auf Herz und Nieren zu testen. Aus diesem Grunde strebt Bundesinnenminister Schäuble die Zertifizierung von Sicherheitsfachleuten an, die dann auch das entsprechende Hackerwerkzeug benutzen dürften – straflos, denn sie wollen damit keine „Straftat“ begehen, sondern handeln ja im Auftrag und mit Wissen der zu Überprüfenden. Dass durch dieses Verfahren die Möglichkeit „verschenkt“ wird, unsichere Systeme auch gegen den Willen ihrer Betreiber, aber zum Wohl derjenigen zu testen, die diese Systeme als Kunden nutzen (müssen), steht auf einem anderen Blatt.

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