Softwarepatente gehen jeden an!
Software durch Urheberrecht geschützt
Computerprogramme werden bisher nur durch das Urheberrecht geschützt. Danach ist es verboten, ganze Programme oder einzelne Teile daraus abzuschreiben und ohne Erlaubnis des Rechteinhabers in eigenen Programmen zu verwenden. Nicht geschützt sind die Ideen und Funktionen, die in einem Programm enthalten sind. Jeder Programmierer kann also bedenkenlos beispielsweise ein eigenes Textverarbeitungsprogramm schreiben. Die Idee „Textverarbeitung“ lässt sich per Urheberrecht nicht schützen – wohl aber ein bestimmtes Programm zur Textverarbeitung. Fremde Rechte werden durch neu geschriebenen Programme bisher nicht verletzt. Das könnte sich ändern, wenn Software auch in Europa patentierbar wäre. Dann nämlich könnten sich Programmierer oder Unternehmen auch die Programmideen sowie dessen einzelne Funktionen patentrechtlich schützen lassen.
Großkonzerne horten Patente
In den USA und Japan gehören Softwarepatente längst zum Alltag. Die meisten Patente werden dort von kapitalkräftigen Großkonzernen wie IBM oder Microsoft gehalten. Lizenzen bekommt dort nur, wer ins Konzept dieser Konzerne passt. Mit ihrer geschickten Lizenzierungspolitik halten sie sich etwa missliebige Konkurrenz speziell aus dem Open-Source-Bereich vom Leib. Aber auch sonst haben es gerade kleinere Firmen schwer, sich gegen die Konkurrenz der meist global agierenden Großkonzerne zu behaupten. Jedes Programm, das sie schreiben, müssen sie auf mögliche Patentverletzungen hin abklopfen und vom Patentinhaber anschließend die jeweiligen Lizenzen erwerben. Das ist nicht nur äußerst umständlich, sondern kann auch ziemlich teuer werden. Denn Lizenzprüfungen gibt es nicht zum Nulltarif.
Mühsame Patentrecherchen
Wer ein neues Programm entwickelt hat und sichergehen möchte, dass er damit kein Patent verletzt, muss umfangreiche Recherchearbeiten leisten. Kleinere und mittlere Betriebe fühlen sich dadurch vielfach finanziell, aber auch im Hinblick auf die Durchführung der Patentrecherche selbst überfordert. Eine solche Patentrecherche macht nämlich nur dann einen Sinn, wenn durch ihre Ergebnisse hundertprozentig sichergestellt wird, dass mit einem neuen Computerprogramm keine bestehenden Patente verletzt werden. Ein übersehenes Patent könnte eine Klage des Patentinhabers nach sich ziehen und möglicherweise den finanziellen Ruin einer Firma bedeuten. Damit nicht genug.
Amerikanische Verhältnisse
Abmahnungen – oft durch windige Rechtsanwaltskanzleien - sind auch bei uns kein unbekanntes Phänomen. Verletzungen von Softwarepatenten können in Europa allerdings noch nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Anders in den USA. Hier haben sich Firmen wie Forgent Networks darauf spezialisiert, Patentverletzungen abzumahnen und Lizenzgebühren zu kassieren. Forgent Networks beansprucht für sich ein Patent, das sich auf Bestandteile des Bildkompressionsverfahrens JPEG bezieht. Das Patent ist umstritten und bezieht sich auf eines der gebräuchlichsten Bildformate. Wo die Firma ihr Patent verletzt sieht, wird sie aktiv und treibt Lizenzgebühren ein. Dabei ist bis jetzt eine Summe von 100 Millionen US-Dollar zusammengekommen. Während Konzerne wie Microsoft sich gegen die Patentmachenschaften der Firma problemlos auch gerichtlich zur Wehr setzen können, scheuen kleinere Firmen ein solches Prozessrisiko und zahlen stattdessen lieber die verlangten Lizenzgebühren.
30.000 Patente widerrechtlich erteilt
Die Kritiker von Softwarepatenten befürchten ein ähnliches Szenario auch für Europa, zumal das Europäische Patentamt in München trotz fehlender rechtlicher Grundlage mittlerweile bereits rund 30.000 Softwarepatente verliehen hat. Darunter befinden sich solche trivialen „Erfindungen“ wie der Warenkorb oder die kundenfreundliche „Ein-Klick-Bestellung“ in Online-Shops sowie das Verschieben von grafischen Objekten zwischen zwei Fenstern („drag and drop“) oder der Verlaufsbalken bei Downloads. Patentschutz wurde darüber hinaus beispielsweise auch für Audiokompressionsverfahren (mp3) oder die JPEG-Bildkomprimierung gewährt. Kein Programmierer und kaum eine Firma können bei mittlerweile bereits 30.000 vergebenen Softwarepatenten noch den Überblick behalten. Bevor ein neu entwickeltes Programm veröffentlicht wird, müssten künftig umfangreiche Patentrecherchen durchgeführt werden.
Wirtschaftliche Existenz ist gefährdet
Es darf daher keineswegs verwundern, dass einer Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge rund 61 Prozent der befragten Unternehmen eine Existenzgefährdung durch Softwarepatente befürchten. Einzelne Unternehmen führten sogar die Nummern der europäischen Patente an, die sich auf zwingend benötigte Kernfunktionalitäten ihrer Produkte bezögen, heißt es in der Auswertung der Umfrage, die von der Initiative „No Software Patents.com“ durchgeführt wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium weigert sich nämlich mit reichlich fadenscheinigen Argumenten, die Umfrage auszuwerten und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Insbesondere fürchten viele Unternehmen die hohen Kosten von Patentrechtsstreitigkeiten und die Folgen eines gerichtlich verfügten Verbots zur Vermarktung strittiger Produkte sowie Schadensersatzzahlungen.
Patente nicht recherchierbar
Die meisten Klein- und Mittelbetriebe halten Patente schlicht für „nicht recherchierbar“. Sie sehen sich angesichts der hohen Zahl von Patenten und wegen der verklausulierten Ausdrucksweise in den Patentschriften außer Stande, selbst zu recherchieren. Lediglich sechs Prozent der Befragten trauten sich eine solche Recherche zu. Davon abgesehen glauben viele klein- und mittelständische Unternehmer, mit ihren Produkten möglicherweise bereits erteilte, aber rechtlich derzeit nicht durchsetzbare Patente zu verletzen.
Zahlen muss am Ende jeder Bürger
Die Mehrkosten, die durch Softwarepatente entstehen, werden zu einer Verteuerung der eigenen Produkte führen, meinen rund 94 Prozent der Befragten. Zu solchen Mehrkosten gehören die Kosten für Patentrecherche, Patentierung eigener Programme, Rückstellungen für Patentstreitigkeiten oder Lizenzgebühren. Preissteigerungen wären die unvermeidliche Folge. Spätestens an dieser Stelle wird klar: Betroffen ist nicht nur die Wirtschaft. Jeder Bürger wird die finanziellen Konsequenzen tragen müssen, sollten „computerimplementierte Erfindungen“ auch in Europa künftig patentierbar sein.
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