Deutsche Wahlcomputer sind unsicher
Derzeit keine Genehmigung für Wahlcomputer
Richter betonte gegenüber AP, dass es grundsätzliche technische und organisatorische Verbesserungen geben müsse. Er könne sich vorstellen, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Verwendungsgenehmigung nicht erteilt würde. Derzeit befinde sich seine Behörde in Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium. Vor einer Bundestagswahl, bei der die knapp 2000 deutschen Wahlmaschinen wieder eingesetzt werden könnten, sei eine neuerliche Verwendungsgenehmigung nötig. Diese müsse vom Bundesinnenministerium erteilt werden.
Gefahr von Insider-Angriffen
Richter stützte sich insbesondere auf die vom Chaos Computer Club und anderen Wahlcomputerkritikern vorgebrachten Bedenken, dass die eingesetzten Wahlcomputer vor allem durch Insiderangriffe z. B. von Mitarbeitern der Herstellerfirma gefährdet sein könnten. Derzeit sei noch nicht klar, welcher Personenkreis zu diesen Insidern gehöre. Hinzu komme außerdem, dass überhaupt nicht geklärt sei, wie die Wahlcomputer in der Zeit zwischen zwei Wahlen bei den Städten und Gemeinden gelagert werden sollten. Es gebe für eine sichere Verwahrung der Wahlgeräte derzeit noch nicht einmal Vorschriften.
„CCC und Nedap kooperieren nicht“
Richter blieb bei seiner Meinung, dass die Geräte, die der Chaos Computer Club untersucht hatte, nicht identisch seien mit den in Deutschland eingesetzten Computern. Über die genauen Unterschiede konnte er allerdings keine Angaben machen. Sie seien ihm schlichtweg nicht bekannt. In diesem Zusammenhang beklagte sich der PTB-Fachbereichsleiter über die mangelnde Kooperationsbereitschaft sowohl seitens des Chaos Computer Clubs als auch seitens der Herstellerfirma Nedap.
PTB hat Arbeit des CCC gewürdigt
Dass die PTB die Ergebnisse der Chaos-Computer-Club-Analyse nicht auf die leichte Schulter nehmen würde, hatte sich gleich nach Veröffentlichung der spektakulären Ergebnisse bereits angekündigt. In ersten Stellungnahmen hatte die PTB die Arbeit des CCC gewürdigt und eine genaue Prüfung zugesagt. Die ist offenbar in der Zwischenzeit erfolgt.
Wahleinspruch in Cottbus
Derweil wurde gegen die letzten Bürgermeisterwahlen in Cottbus Wahleinspruch erhoben. Ein Cottbusser Wähler hat wegen des Einsatzes von Wahlcomputern in Cottbus offiziell Einspruch erhoben. „Durch die Verwendung von Wahlautomaten sind, insbesondere nach Bekanntwerden einer erfolgereichen Manipulation der Software weitgehend technisch baugleicher Geräte in den Niederlanden und aufgrund von selbst beobachteten und berichteten Verfahrensfehlern, grundlegende Prinzipien einer fairen demokratischen Wahl nicht gewährleistet worden“, begründet der Cottbusser Diplom-Ingenieur Thomas Langen seinen Einspruch. Er bezog sich dabei auf Berichte von Mitgliedern des CCC, die als selbst ernannte Wahlbeobachter an den Cottbusser Wahlen teilgenommen und von zum Teil eklatanten Mängeln berichtet hatten.
Grundsätzliche Bedenken
Langen begründet seinen Einspruch darüber hinaus mit grundsätzlichen Bedenken gegen den Einsatz von Wahlcomputern. Das Wahlgeheimnis sei gefährdet, die Prinzipien der Öffentlichkeit und Transparenz der Stimmauszählung gerieten in Gefahr. „Ohne Not ist der transparente und ohne besondere Hilfsmittel leicht zu kontrollierende Vorgang einer Wahl mit Wahlzettel und –urne durch die Nutzung eines komplexen computergestützten und selbst von Experten nicht überprüfbaren Systems ersetzt worden“, erklärte Langen weiter. Im Ergebnis könne weder menschliches Versagen noch eine gezielte Wahlmanipulation durch einen Innentäter völlig ausgeschlossen werden.
Ernennung erstmal verschoben
Die Ernennung von Wahlsieger Frank Szymanski (SPD) zum Cottbusser Oberbürgermeister muss nun verschoben werden. Vorher muss sich die Stadtverordnetenversammlung in einer öffentlichen Sitzung mit dem Wahleinspruch befassen.
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