Media-Märkte mahnen ab
Abmahnungen zuhauf
Die FAS hatte in ihrer Ausgabe vom letzten Sonntag berichtet, dass zahlreiche mittelständische Elektronikhändler sowie Onlineshops im Auftrag von Media-Märkten mit Abmahnungen bedacht worden seien. Verfasst wurden die Abmahnschreiben im Auftrag einzelner Media Märkte durch den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Besonders betroffen waren offenbar Onlineshops. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Abmahngründe
Abmahnungen richteten sich laut FAS beispielsweise gegen den Elektronikhändler Comtech, der etwa ein Produkt als „vielfachen Testsieger“ beworben habe, ohne die konkrete Quelle, also die exakte Ausgabe des Testheftes genannt zu haben. Bei Onlinehändlern sei das Fehlen exakter Versandkosten moniert worden. Konkrete Zahlen über die betroffenen Händler gibt es nicht. Der Kölner Anwalt Rolf Becker spricht aber von einer "massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen". Becker vertritt rund fünf Dutzend Firmen, die von Steinhöfel im Auftrag einzelner Media-Märkte abgemahnt wurden. „Manche Mandaten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten“, erklärte Becker gegenüber der FAS. Steinhöfel ziehe nomadisierend durch die Republik zu den Gerichten, „wo er den größten Erfolg und die höchsten Streitwerte vermutet“.
Keine konzertierte Aktion
Steinhöfel und die Media-Saturn-Holding wehren sich gegen die Behauptung, es handele sich um eine konzertierte Aktion, um sich unliebsame Konkurrenz mit juristischen Mitteln vom Halse zu schaffen. Ein Media-Markt-Sprecher rechtfertigte die Abmahnungen als legitimes Mittel, das nur beweise, dass viele Konkurrenten gegen „ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln (…). Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe.“
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
Offenbar kommt Steinhöfel nicht überall mit seinen Abmahnungen durch. Beim Amtsgericht München sollen, wie die FAS in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, innerhalb von zwei Monaten rund 80 Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen aufgelaufen sein. In sechs Fällen hat das Gericht offenbar die Anträge als „rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig“ zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze damit laut FAS die Argumentation der abgemahnten Händler, wonach die Media-Märkte versuchen würden, die Konkurrenz mit Hilfe des Wettbewerbsrechts zu schikanieren und konkurrierenden Händlern hohe Kosten aufzubürden. Es dominiere das Gebührenerzielungsinteresse. Als Beleg wird angeführt, dass in den Anträgen mit nahezu wortidentischen Textbausteinen gearbeitet werde.
Steinhöfel wehrt sich
Steinhöfel bestreitet die Korrektheit des FAS-Artikels. Im Übrigen wirft er dem im Artikel zitierten Richter „einen glasklaren Verstoß gegen die Zivilprozessordnung (§ 922 Abs. 3)“ vor. Die Beschlüsse des Münchener Gerichts seien mit Rechtsmitteln angegriffen worden. Es sei deshalb „unvorstellbar, das(sic!) ein unbefangener Richter gegen diese (…) gesetzlichen und dienstlichen Vorschriften verstößt und zum Informanten wird“. Die Präsidentin des Landgerichts München sei um eine Stellungnahme gebeten worden.
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