"Tatmittel" Internet
Lücken in der Statistik
Die neueste Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 weist, so akribisch sie auch sonst geführt werden mag, gerade im Bereich der Internet- und Computerkriminalität erhebliche Lücken auf. Schuld sind im Wesentlichen die veralteten Kategorien der Polizeilichen Kriminalstatistik. Straftaten mit „Tatmittel Internet“ werden erst seit 2004 und noch immer unvollständig erfasst. So liefern Bayern und Niedersachsen für das Jahr 2005 noch immer keine Daten über Straftaten, in denen das Internet eine Rolle spielte. Delikte wie Phishing oder Erpressung von Online-Firmen via DoS-Attacken verstecken sich zudem hinter den jeweils einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches und werden nicht gesondert gelistet – von den vermutlich hohen Dunkelziffern einmal ganz zu schweigen.
Das Internet als Tatmittel
Dennoch liefert die Statistik des BKA zumindest einen groben Anhaltspunkt für die Entwicklung der Internetkriminalität in Deutschland. Von den in allen Bundesländern außer Bayern und Niedersachsen erfassten 5,1 Millionen Straftaten entfielen rund 118.000 Fälle auf Straftaten, in denen das Internet eine Rolle spielte. Der prozentuale Anteil dieser Delikte liegt bei 1,5 Prozent. Bei vier von fünf Fällen, in denen das Internet Tatmittel war, ging es um Betrug. Das BKA hebt hier besonders den so genannten Warenbetrug hervor. Zwei Fünftel aller Fälle mit Internet als Tatmittel entfallen auf diese Kategorie. Beachtenswert sei laut BKA auch der Anteil internetkrimineller Straftaten von 8,8 Prozent bei Delikten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen sowie der Anteil von 4,8 Prozent bei der Verbreitung von „pornografischen Schriften“. Bei diesem Delikt diene das Internet mittlerweile in mehr als der Hälfte der Fälle (52,3 Prozent) als Tatmittel.
Computerkriminalität
Neben den Straftaten, die mit Hilfe des Internets begangen wurden, listet das BKA in seiner Polizeilichen Kriminalstatistik auch etliche Formen von Computerbetrügereien gesondert auf; die meisten davon sind allerdings wie etwa der Geldautomatenbetrug mit PIN-geschützten Geldkarten in den Bereich der Offline-Kriminalität einzusortieren. 2005 wurden 62.186 solche und ähnliche Betrugsfälle erfasst. Gegenüber den Zahlen des Jahres 2004 (66.973 Fälle) ist auch hier ein Rückgang um 7,1 Prozent zu verzeichnen. Beim Computerbetrug im engeren Sinne, also der betrügerischen Manipulation von Computern, Programmen oder Daten, hat das BKA entgegen dem allgemeinen Trend einen Zuwachs um 11,9 Prozent von 14.186 Fälle im Jahr 2004 auf 15.875 erfasste Fälle im vergangenen Jahr errechnet.
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