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17. Juli 2006:

US-Musikindustrie verliert Filesharing-Prozess

Im Auftrag der US-Plattengesellschaft Capitol Records hatte die Recording Industry Association of America (RIAA), der Interessenverband der US-Musikindustrie, im November 2004 gegen die Krankenschwester Deborah Foster Klage erhoben. Der Vorwurf: Foster habe illegal Musikdateien aus dem Internet geladen. Foster bestritt die Anschuldigungen und verklagte ihrerseits die RIAA. Der Fall ist nunmehr entschieden. Deborah Foster siegte auf der ganzen Linie. Die RIAA zog ihre Klage zurück und muss sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Mütter!
„Mütter. Man muss sie lieben“, so heißt es in Anspielung auf den Fall Deborah Foster augenzwinkernd auf der US-Webseite ars technica. „Sie gebären uns, ernähren uns, kleiden uns, lehren uns, mit geschlossenem Mund zu kauen, und kämpfen für uns sogar noch gegen die RIAA“ – mit durchschlagendem Erfolg, wie der Fall Deborah Foster demonstriert. Im November 2004 wurde die US-Bürgerin von der RIAA im Auftrag der US-Plattenfirma Capitol Records verklagt – wie tausend andere auch, die des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Anders als in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ließ sich Deborah Foster durch die Vergleichsangebote der RIAA-Anwälte jedoch keinesfalls bestechen.

Recht und Gerechtigkeit
Solche Vergleichsangebote macht die RIAA in jedem Klagefall. Die überwiegende Mehrheit der Beschuldigten lässt sich auf diese Angebote ein – aus den unterschiedlichsten Gründen. Etliche der Beschuldigten mögen tatsächlich illegal Musik angeboten oder geladen haben, sehen sich ertappt und zahlen murrend die zivilrechtliche „Strafe“. Viele der Beschuldigten fürchten jedoch, dass sie ihre Unschuld nicht beweisen können, und scheuen deshalb ein kostenintensives Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Recht und Gerechtigkeit muss man sich (nicht nur in den USA) auch leisten können. Deborah Foster mochte das nicht akzeptieren. Sie fühlte sich völlig zu Unrecht angegriffen und widersprach der Klage.

"Unschuldig" für 5.000 Dollar
Die RIAA behauptete, man habe Foster über ihre IP-Adresse als illegale Datentauscherin ermittelt. Ihre persönlichen Daten bekamen die RIAA-Anwälte von Fosters Internetprovider. Offenbar fühlten sich die Musikindustriellen ihrer Sache äußerst sicher. Nachdem Foster nämlich den Anschuldigungen widersprochen hatte, weitete die RIAA ihre Klage noch auf Fosters Tochter aus. Wenn schon nicht die Mutter illegal Dateien getauscht habe, dann war es eben ihre Tochter, schienen sich die verantwortlichen Musikindustriellen gedacht zu haben, und unterbreiteten Mutter und Tochter Foster ihr übliches Vergleichsangebot. Für 5000 US-Dollar wäre die Angelegenheit für die RIAA und Capitol Records erledigt.

Die RIAA muss zahlen
Foster gab nicht nach. Sie hatte sich längst einen Rechtsanwalt genommen, der die Musikindustriellen nunmehr aufforderte, konkrete Beweise vorzulegen und die Vorwürfe zu präzisieren. Seine Mandantin habe zur fraglichen Zeit überhaupt nicht über einen funktionstüchtigen Computer verfügt, erklärte der Anwalt. Lediglich ein Interanschluss sei auf ihren Namen registriert gewesen. Fosters Anwalt stellte deshalb den Antrag, das Gericht im US-Bundesstaat Oklahoma möge im so genannten „beschleunigten Verfahren“ feststellen, dass die Beklagte keine Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Offenbar war Capitol Records nicht in der Lage, die geforderten Beweise für Fosters illegalen Aktivitäten vorzulegen. Die RIAA-Anwälte stellten deshalb von sich aus den Antrag, ihre Klage gegen Deborah Foster und deren Tochter rechtskräftig abzuweisen. Diesem Antrag gab der Richter in der letzten Woche statt. Damit nicht genug: Richter Lee West erklärte Deborah Foster zur Gewinnerin des Verfahrens und verurteile Capitol Records dazu, sämtliche Verfahrenskosten zu berappen.

Kein Ausnahmefall
US-Juristen gehen davon aus, dass diese Entscheidung auch anderen mutmaßlichen Musiktauschbörsennutzer zumindest moralischen Auftrieb geben könnte, Klagen der US-Musikindustrie nicht mehr völlig widerspruchslos hinzunehmen, sondern trotz des unkalkulierbaren Prozesskostenrisikos konsequenter als bisher den Rechtsweg zu beschreiten. Der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckermann, der selbst mutmaßliche Filesharer vertritt, erklärte laut heise online, dass der Fall Deborah Foster typisch sei für das Vorgehen der US-Musikindustriellen. „Sie verklagen Personen, die für einen Internetzugang zahlen, ohne konkretes Wissen über irgendwelche Urheberrechtsverstöße dieser Personen“, sagte der Anwalt.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/