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17. September 2007:

Niederlage auf der ganzen Linie

Im Kartellrechtsstreit zwischen Microsoft und der EU-Wettbewerbskommissison musste der US-amerikanische Softwarekonzern eine schwere Niederlage einstecken. Das Europäische Gericht erster Instanz segnete die Entscheidungen, die die EU-Kommission gegen Microsoft gefällt hatte, nachträglich ab. Alles sei rechtlich und sachlich wohlbegründet, heißt es im Urteil des Luxemburger Gerichts.

Überraschung für Microsoft
Die Entscheidung schien sogar Microsoft überrascht zu haben. Brad Smith, Chef-Justiziar des US-Konzerns, äußerte sich nach der Urteilsverkündung nur knapp. Man wolle die Entscheidung erst in aller Ruhe lesen, dann über alles nachdenken und anschließend weitersehen. Auch die brennende Frage, ob Microsoft das Urteil akzeptieren oder rechtliche Schritte einleiten wolle, beantworte Smith zunächst nicht. Ihm wird klar gewesen sein, dass eine Berufung gegen das Urteil des Luxemburger Gerichts nur dann zulässig ist, wenn Verfahrensfehler vorliegen und diese geltend gemacht werden. Inhaltliche Fragen können nicht mehr per Berufung an den Europäischen Gerichtshof angegriffen werden. Mittlerweile scheint klar zu sein, dass Microsoft nicht in die Berufung gehen wird.

Klage in allen relevanten Punkten abgewiesen
Das Europäische Gericht erster Instanz wies die Klage des Redmonder Softwarekonzerns in allen relevanten Punkten ab. Das im März 2004 verhängte Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro war ebenso rechtmäßig wie die beiden weitreichenden Produktauflagen, die die europäischen Wettbewerbshüter gegen den Softwaregiganten verhängt hatten. So hat das Luxemburger Gericht bestätigt, dass Microsoft seinen Media Player nicht zusammen mit Windows-Betriebssystemen anbieten darf. Der Softwarekonzern muss eine alternative Windows-Version ohne seinen hauseigenen Player im Programm haben.

Unfaire Programmbündelung
Das mag im ersten Moment überraschen, denn bekanntermaßen entpuppte sich die Windows-Light-Version ohne Media-Player als Flopp. Die EU-Kommission hatte aber weitaus mehr im Blick als nur den Media Player aus dem Hause Microsoft. Es ging ihr um die taktische Bündelung von Zusatzprogrammen mit dem Betriebssystem – eine Geschäftspolitik, die Microsoft nicht zum ersten Mal betreibt. Die Bündelung von Windows 95 und Internet Explorer führte beispielsweise dazu, dass der einstige Marktführer Netscape mit seinem Browser fast völlig von der Bildfläche verschwand.

Informationspflichten
Rechtens sind auch die Informationspflichten, die Microsoft laut EU-Kommission im Hinblick auf die Offenlegung von Schnittstellen auferlegt hat. Auch hier hat der Redmonder Softwarekonzern seine Monopolstellung auf dem Browsermarkt ausgenutzt, um auf einem angrenzenden Markt Fuß zu fassen und der Konkurrenz mit unfairen Mitteln die Luft zu nehmen. Der Konzern hat die erforderlichen Informationen nicht preisgegeben, sodass Serversoftware von Drittanbietern nur mehr schlecht als recht mit Windows-Betriebssystemen harmonieren konnte.

Präzedenzfall
Neelie Kroes, Vorsitzende der EU-Wettbewerbskommission, wertet das Urteil als Präzedenzfall, der das europäische Wettbewerbsrecht künftig nachhaltig stärken werde. Zustimmung kommt auch seitens der Free Software Foundation Europe (FSFE), die das Urteil als einen Meilenstein für den Wettbewerb auf dem Softwaremarkt wertet. Zum Jubeln sei es aber noch zu früh, heißt es bei der FSFE. Denn ein Urteil ist erst dann etwas wert, wenn es auch in die Praxis umgesetzt werde. Bisher stehe es nur auf dem Papier.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/