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20. Februar 2006:

Kazaa vor dem Aus

Ein Stück Internetgeschichte nähert sich sang- und klanglos seinem Ende. Vor einem australischen Gericht wird derzeit die Berufung gegen ein Urteil verhandelt, das Anfang September letzten Jahres auf Betreiben der Musikindustrie gegen Kazaa, die einst beliebteste Tauschbörse im Netz, ergangen war. Danach sollte der Kazaa-Betreiber Sharman Networks seine Software mit einer wirksamen Filterfunktion ausstatten, um künftig den Tausch urheberrechtlich geschützter Dateien zu verhindern. Kazaa hatte es nicht geschafft, dieses Filtersystem zu installieren, und stattdessen allen australischen Nutzern den Zugang zum Kazaa-Service gekappt. Der Musikindustrie reicht diese Maßnahme nicht aus.

Kazaa für Urheberrechtsverletzungen mittelbar verantwortlich
Richter Murray Wilcox vom zuständigen Bundesgericht im australischen Sydney hatte in seiner Urteilsbegründung im September letzten Jahres deutliche Worte gefunden. „Die Beklagten haben mit dazu beigetragen, dass Kazaa-Nutzer von den Klägern gehaltene Urheberrechte auf Tonaufnahmen verletzen“, hieß es in dem Urteil. Gleichzeitig hätten die Betreiber der Musiktauschbörse mit ihrem kostenlosen Angebot bei den Nutzern eine Haltung gefördert, wonach es „cool sei, Urheberrechte der Musikindustrie zu verletzen“, erklärte Richter Wilcox weiter. Er stellte fest, dass die Kazaa-Betreiber für die begangenen Copyright-Verletzungen mittelbar verantwortlich seien. Eine Schließung der Musiktauschbörse verlangte er nicht. Das hatten die klagenden Unternehmen aus der Musikbranche auch nicht gefordert. Vielmehr gab Richter Wilcox den Kazaa-Betreibern zwei Monate Zeit, ihre Software so zu ändern, dass Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr möglich sein sollten: Kazaa sollte künftig filtern.

Kazaa sperrt australische Nutzer aus
Sharman Networks, den Betreibern der einst populären Musiktauschbörse, wurde eine Verlängerung dieser Frist zugestanden. Die Verantwortlichen hatten erklärt, nicht genügend Zeit zu haben, um das geforderte Filtersystem entwickeln und in die Filesharing-Software integrieren zu können. Immerhin sollte der geplante Filter laut Sharman Networks dafür sorgen, dass rund dreitausend populäre Künstler wie Eminem oder Madonna und deren Werke via Kazaa nicht mehr gefunden werden könnten. Dieses Filtersystem fehlt der Software immer noch. Stattdessen blockierten die Kazaa-Betreiber allen australischen Tauschbörsennutzern den Zugang zum Kazaa-Service.

Kazaa am Ende
Damit war die australische Musikindustrie keineswegs zufrieden. Australier könnten den Dienst trotzdem weiter nutzen, hieß es aus deren Chefetagen. Sharman Networks sahen demgegenüber alle Auflagen des Urteils erfüllt. Egal, wie das Gericht nun entscheiden wird –um Kazaas Zukunft ist es dennoch denkbar schlecht bestellt. Wenn das jetzt angelaufene Verfahren entschieden ist, geht es in einem weiteren Verfahren um den Schaden, der der Musikindustrie durch die Musiktauschbörse entstanden ist. Hier stehen Schadensersatzsummen in Millionenhöhe zur Debatte, die mit Sicherheit das endgültige Aus für die Musiktauschbörse Kazaa bedeuten werden. Ein Stück Internetgeschichte wäre damit abgeschlossen, und die Musikindustrie könnte in ihrem Kampf gegen Musikpiraterie einen weiteren Erfolg verbuchen - einen Erfolg allerdings, der ihr substanziell eher wenig bringt. Denn Kazaa hat ohnehin längst den größten Teil seiner früher immensen Nutzerzahlen verloren. Aus dem einstigen Tauschbörsenprimus ist eine Randerscheinung geworden. Andere Tauschsysteme haben Kazaa längst den Rang abgelaufen.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/