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20. Juli 2006:

Die 12 MS-Gebote des fairen Wettbewerbs

US-Konzern Microsoft will seine Geschäftspolitik künftig stärker an den Grundsätzen eines freien und fairen Wettbewerbs orientieren. Zu diesem Zweck hat der Softwaregigant in einer Art Selbstverpflichtungserklärung zwölf Gebote veröffentlicht, die künftig die Redmonder Geschäftsstrategien leiten sollen. Hintergrund dieser Erklärung dürften die Auseinandersetzungen um die wettbewerbsfeindlichen Strategien sein, die Microsoft weltweit fährt, um Konkurrenten mit unfairen Mitteln und Methoden systematisch auszustechen. Wettbewerbshüter in den USA, Südkorea, Japan und Europa hatten Verfahren gegen den Quasi-Monopolisten auf dem Markt für Betriebssysteme angestrengt und Microsoft zu hohen Geldstrafen sowie zur Einhaltung wettbewerbsfreundlicher Produktauflagen verpflichtet. Eine bindende Wirkung entfalten die selbst verordneten Gebote nicht.

Windows Principles
Ted Halstead, Präsident des Washingtoner Think Tanks „New America Foundation“ sprach begeistert von einem echten historischen Wendepunkt „nicht bloß für Microsoft, sondern für die ganze Industrie“. Gemeint waren die zwölf Wettbewerbsgebote, die Microsoft-Generaljustiziar Brad Smith auf einer Tagung der „New America Foundation“ gerade öffentlichkeitswirksam verkündet hat. Auf einer von Microsoft eigens eingerichteten Webseite kann man diese zwölf Gebote nachlesen. Ihr Titel: „Windows Principles – Twelve Tenets to Promote Competition“ – „Windows- Prinzipien – Zwölf Grundsätze, um den Wettbewerb zu unterstützen”.

Selbstverständlichkeiten
In der Tat klingt vieles beinahe revolutionär, was Brad Smith so öffentlichkeitswirksam verkündete – allerdings nur aus dem Munde eines leitenden Angestellten des Microsoft-Konzerns. Im Grunde handelt es sich bei den selbst verordneten Grundsätzen nämlich lediglich um selbstverständliche Wettbewerbsregeln, die in allgemeine gesetzliche Regelungen gegossen in den meisten Ländern der Welt so oder zumindest so ähnlich zu finden sind. Die Redmonder Gebote reduzieren sich im Kern somit auf die Aussage: „Wir wollen künftig die gängigen gesetzlichen Regelungen eines fairen Wettbewerbs einhalten“ – womit der Konzern indirekt zugibt, dass er diese Regeln in den vergangenen Jahren wohl gebrochen hat.

Das Erste Gebot
Das erste Redmonder Gebot lautet: „Ich bin der Herr, dein Softwarelieferant, du sollst nicht andere Softwarelieferanten haben neben mir“? Nein, Microsoft erlaubt mit seinem ersten Gebot das absolute Gegenteil: Windows soll so gestaltet und lizenziert werden, dass es problemlos möglich sein soll, Programme, die nicht aus Redmond stammen, auf einem Windows-PC zu installieren und laufen zu lassen. Der Kunde ist König. Er allein soll künftig entscheiden, welche Software er auf einem Windows-PC benutzen möchte. Computerhersteller und Händler dürfen deshalb nach Regel Nr. 2 entsprechende Programmicons und Shortcuts für fremde Software einfügen, damit der Endnutzer die entsprechenden Programme problemlos finden könne.

Chancen für die Konkurrenz
Laut Regel Nr. 3 wird Windows künftig so konzipiert, dass beliebige Programme standardmäßig genutzt werden können. Hersteller sollen deshalb laut viertem Gebot künftig das Recht haben, Windows-Bestandteile wie den Internet Explorer oder den Media Player zu deinstallieren, um Microsoft-Rivalen Werbechancen zu geben. Hersteller oder Händler, die Windows-Programme deinstallieren und bei der Auslieferung von Windows-Rechnern alternative Programme standardmäßig anbieten, werden von Microsoft nicht diskriminiert – auch das ist ein Novum in der Geschichte der Redmonder Geschäftspraktiken, rechtlich gesehen jedoch eine Selbstverständlichkeit.

Offenlegung von Schnittstelleninformationen
In seinem sechsten Gebot erklärt sich Microsoft bereit, Entwicklern nicht nur Middleware-APIs, sondern auch die APIs des MS-Office-Pakets und der neuen Windows-Live-Dienste zur Verfügung zu stellen. Daneben sagt Microsoft zu, dass seine neuen Live-Dienste standardmäßig nicht in Windows eingebunden werden (Regel Nr. 7). Besonders interessant sind das zehnte und elfte Gebot. Darin verpflichtet sich Redmond, konkurrierenden Softwareproduzenten die Windows-Kommunikationsprotokolle „auf einer kommerziellen Basis“ verfügbar zu machen. „Geistiges Eigentum“ werde „zu fairen Konditionen“ lizenziert. Diese Selbstverpflichtung scheint eine unmittelbare Reaktion auf das Verfahren und die Sanktionen zu sein, die die Wettbewerbskommission der EU kürzlich gegen den US-Konzern verhängt hat. Ob diese Selbstverpflichtung lediglich ein öffentlichkeitswirksames Lippenbekenntnis bleibt oder von Microsoft tatsächlich mit entsprechenden, eindeutigen Inhalten gefüllt wird, bleibt abzuwarten.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/