T-Com speichert nur noch eine Woche
Auskunftsersuchen laufen ins Leere
Gegenüber Heise online bestätigte die T-Com die geänderte Speicherpraxis. Zuvor war bekannt geworden, dass viele Auskunftersuchen, die von Staatsanwaltschaften an deutsche Provider gestellt worden waren, nicht mehr erfüllt werden konnten. Die nachgefragten Daten waren bereits gelöscht. Bei diesen Auskunftersuchen ging es in den allermeisten Fällen um Verfahren, die die Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer anstrengen wollte. Zu diesem Zweck muss die ermittelte IP-Adresse des mutmaßlichen Tauschbörsennutzers dem Kunden eines Providers zugeordnet werden. Das geht derzeit nur über eine gerichtliche Anordnung, die von den Providern jetzt aber nur noch erfüllt werden kann, wenn die fragliche IP-Adresse in den letzten sieben Tagen vergeben wurde. Die meisten Verfahren der Musikindustrie laufen deshalb im Moment ins Leere.
Tausend Klagen pro Monat
Zu Jahresbeginn hatte die Musikbranche angekündigt, jeden Monat mindestens eintauschend mutmaßliche Nutzer von Tauschbörsen vor den Kadi zu bringen. Dies ist Teil einer Abschreckungsstrategie, die Tauschbörsennutzer verunsichern und vom illegalen Tausch von Musikdateien abhalten soll. Es soll das Motto gelten: „Es kann jeden treffen!“ Im Moment trifft die verkürzte Speicherzeit die Musikindustrie, die nur noch über Eilanträge mutmaßliche Tauschbörsennutzer der letzten sieben Tage ermitteln kann.
Mit Schaar abgesprochen
Laut T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf erfolge die Verkürzung der Speicherfrist „ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet“. Diese Vorgehensweise sei mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar abgestimmt. Gleichzeitig wies Sauerzapf darauf hin, dass die technische Umstellung des gesamten Systems noch eine Weile dauern werde. Nicht zu erfahren war, ob und warum Schaar der 7-Tage-Speicherung zugestimmt hat. Laut Gesetz dürfen die Daten von Flatrate-Kunden überhaupt nicht gespeichert werden.
Klage führte letztlich zum Erfolg
Von der neuen Speicherpraxis der T-Com sind natürlich auch alle diejenigen Provider betroffen, die den IP-Backbone der T-Com für selbst vermarktete Netzzugänge nutzen. Dazu gehören etwa T-Online, Congster oder 1 & 1. T-Com-Sprecher Sauerzapf wies gegenüber Heise online ausdrücklich darauf hin, dass die neue Speicherpraxis eine Reaktion auf die in jüngster Zeit gegen T-Online ergangenen Urteile sei. Hintergrund ist die Klage des T-Online-Kunden Holger Voss gegen seinen Provider. Das Verfahren hatte bereits im Jahr 2003 begonnen. Voss hatte in allen Instanzen – zuletzt auch vor dem BGH – Recht bekommen. Der T-Com blieb also gar nichts anderes übrig, als ihre Speicherpraxis anzupassen.
Betrügen im Internet wird leichter
Die T-Com könnte mit ihrer verkürzten Datenspeicherung allerdings auch auf die zunehmende Zahl von Anfragen in Urheberrechtskonflikten reagieren, meint der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internetkriminalität Jürgen Lewandrowski gegenüber Heise online. In der Konsequenz könnten große Ermittlungsverfahren nunmehr scheitern. „Für uns ist das sehr problematisch, Betrügen im Internet wird nun leichter.“
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