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21. März 2006:

Fahnder auf der CeBit

Veranstalter und Branchenvertreter zeigten sich mit dem Verlauf der CeBit 2006 trotz Besucherrückgang zufrieden. Auch die Aussteller zogen am Ende der weltgrößten Computermesse eine positive Bilanz und meldeten bei den Vertragsabschlüssen ein dickes Plus von rund 20 Prozent. Für einige Aussteller endete die CeBit allerdings schon vorzeitig und mit einem gerichtlichen Nachspiel. Sie bekamen Besuch von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft. Es ging um Patent- und Markenverletzungen. Die mutmaßlichen Patent- und Markenverletzer stammten überwiegend aus der Volksrepublik China, einem Land, das nicht gerade dafür bekannt ist, es mit dem Patent- und Markenschutz besonders genau zu nehmen.

Strafanträge gegen Aussteller
Auf der CeBit gibt es nicht nur Neuheiten zu sehen, die so woanders noch nicht gezeigt wurden. Dort werden auch Produkte ausgestellt, die manchem Konkurrenten mehr als vertraut erscheinen. Patent- und Markenrechtsverletzungen sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber immer wieder vor. So auch in diesem Jahr. Die Rechtsvertreter zweier namhafter Firmen hatten gleich zu Messebeginn gegen Konkurrenten Strafanträge wegen Verletzung von Patent- und Markenrechten gestellt. Zuständig für solche Streitigkeiten ist für das gesamte Bundesland Niedersachsen und somit auch für die Messen in Hannover die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig. Hier wurde am CeBit-Wochenende gar ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, um im Fall der Fälle sofort vor Ort präsent sein zu können.

511 Produkte beschlagnahmt
Gegen die Inhaber der Firmen, denen Patent- und Markenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, wurden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover umgehend Strafanträge gestellt. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren erließ das Amtsgericht Hannover insgesamt 22 Durchsuchungsbeschlüsse. Anschließend rückten Ermittlungsbeamte auf der CeBit an und durchsuchten die fraglichen Ausstellungsstände. Hier wurden etliche patentrechtlich geschützte Produkte vom MP3-Player über DVD-Rekorder bis hin zu Handys sichergestellt. Insgesamt wurden 511 Gegenstände bei Ausstellern beschlagnahmt.

Vitrinen versiegelt
Die betroffenen Aussteller waren nicht sonderlich erfreut, als die Polizei vor ihren Ständen auftauchte. In der Regel verliefen die Durchsuchungsaktionen jedoch problemlos. Lediglich in einem Fall verweigerte der Aussteller die Herausgabe der Produkte, die die Ermittlungsbeamten sicherstellen sollten. In diesem Fall wurden die Ausstellungsvitrinen amtlich versiegelt und erst am nächsten Tag von einem Schlüsseldienst geöffnet, sodass die Produkte am Ende doch noch gesichert werden konnten.

Taktisch unklug
In einem zweiten Fall hatte sich der Aussteller zunächst kooperativ gezeigt und die zu sichernden Produkte anstandslos herausgegeben. Nachdem die Ermittlungsbeamten das Messegelände mit den sichergestellten Produkten verlassen hatten, füllte der Aussteller seine Vitrinen allerdings wieder auf – kein taktisch sonderlich kluger Schachzug. Denn die Konkurrenz beobachtet gerade Rechtsverletzer besonders aufmerksam. Die Täuschung wurde dementsprechend schon kurze Zeit später entdeckt. Die Ermittlungsbeamten rückten wieder an und beschlagnahmten die ausgestellten Produkte erneut. Bei den durchsuchten Messeständen handelte es sich überwiegend um Firmen aus der Volksrepublik China.

Pech gehabt
Der Schwerpunkt der Streitigkeiten lag in diesem Jahr laut Landgericht Braunschweig auf Nachahmungen aktueller Designs von Mobiltelefonen, Earplugs und Bluetooth-Kopfhörern. Drei einstweilige Verfügungen wurden wegen Verletzung von Patenten zur Kodierung von DVDs erlassen. Daneben gab es mehrere Arrestanordnungen zur Sicherung von Verfahrenskosten. Besonderes Pech hatten drei Aussteller, denen bereits auf der CeBit 2005 Rechtsverletzungen vorgeworfen worden waren. Sie waren nach Ende der CeBit 2005 abgereist, ohne sich um das anhängige Patent- und Markenrechtsverfahren zu kümmern. In diesem Jahr waren sie erneut mit von der Partie. Die Ermittlungsbeamten nutzten die Gelegenheit und stellten umgehend einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss für ein Verfahren aus dem vergangenen Jahr sowie zwei Ladungen für Verhandlungstermine zu.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/