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25. April 2006:

Microsoft vs. EU

Das Verfahren Microsoft versus EU, das seit Montag dieser Woche vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg stattfindet, begann wie zu erwarten mit einem harten Schlagabtausch zwischen den Kontrahenten. Die Microsoft-Anwälte warfen der EU-Wettbewerbskommission „schwer wiegende Fehler“ bei ihrem Kartellverfahren gegen den US-amerikanischen Softwareriesen vor. Die Kommissionsvertreter beharrten auf ihrem Vorwurf, Microsoft habe sein Quasi-Monopol bei Betriebssystemen missbraucht, um die Konkurrenten auf angrenzenden Märkten wettbewerbswidrig auszubremsen. Heute nun kamen interne Microsoft-Memos zur Sprache, aus denen hervorgeht, dass Microsoft in Analogie zum Browserkrieg gegen Netscape eine Art Player-Krieg gegen Konkurrenten wie Real Networks geplant habe.

Wettbewerbswidrig ausgebremst
Microsoft wehrt sich in dem seit Montag laufenden Verfahren vor dem in Luxemburg ansässigen Europäischen Gericht Erster Instanz gegen Sanktionen der EU-Wettbewerbskommission. Die Kommission hatte dem US-Konzern im März 2004 Missbrauch seines Quasi-Monopols bei PC-Betriebssystemen vorgeworfen und eine Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro sowie weit reichende Sanktionen angeordnet. Der Konzern habe seine Windows-Betriebssysteme standardmäßig mit dem hauseigenen Windows Media Player gekoppelt und die Konkurrenz beispielsweise von Real Networks wettbewerbswidrig ausgebremst. Außerdem habe sich Microsoft beharrlich geweigert, technische Informationen zu Serverschnittstellen herauszugeben. Ziel sei es auch hier gewesen, den angrenzenden Servermarkt mit unfairen Methoden zu dominieren.

Kern des Verfahrens
Microsoft hatte gegen die Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter Klage eingereicht. Der Softwarekonzern fühlt sich ungerecht behandelt und bezweifelt zudem die Rechtmäßigkeit der getroffenen Kommissionsentscheidung. In diesem Verfahren geht es weniger ums Geld. Die knappe halbe Milliarde Euro Bußgeld hat Microsoft auch längst bezahlt. Kern des Verfahrens dürfte die Frage sein, ob und inwieweit ein marktdominierendes Unternehmen seine Marktmacht anwenden darf, um die Konkurrenz auszustechen. Neben dieser wettbewerbsrechtlichen Problematik geht es außerdem um die wichtige Frage, inwieweit Microsoft Teile seines Programmcodes offen legen und der Konkurrenz diejenigen technischen Informationen liefern muss, die benötigt werden, damit alternative Programme mit Windows-Servern kommunizieren können.

XP ohne Media Player ein Flop
Am ersten Verhandlungstag ging es im Wesentlichen um die wettbewerbswidrige Einbindung des Media Players in das Betriebssystem Windows XP. Die EU-Wettbewerbskommission hatte Microsoft zur Auflage gemacht, neben der regulären XP-Version eine Variante ohne den hauseigenen Player anzubieten. Dieser Aufforderung war Microsoft nachgekommen und bot seit Januar 2005 eine XP-Version ohne Media Player an. Vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg präsentierten die Microsoft-Anwälte nunmehr eine Verkaufsstatistik, nach der die XP-Variante ohne Media Player wie Blei in den Regalen liegen geblieben sei, während sich die reguläre Variante hervorragend verkauft habe. Die XP-Version ohne Media Player sei ein beispielloser Flop geworden. Niemand wolle ein Betriebssystem ohne Medienabspielprogramm. Die Fakten zeigten außerdem, so Microsoft-Chefjurist Brad Smith in Anspielung auf Apples iTunes oder Macromedias Flashplayer, „dass es eine starke Konkurrenz gibt und dass die Verbraucher die Wahl haben.“

„Sanktionen kamen zu spät“
Der Interessenverband European Committee for Interoperable Systems (ECIS) wies die Argumentation der Microsoft-Anwälte beim Media Player barsch zurück. Der kommerzielle Misserfolg der abgespeckten XP-Version belege an sich schon, dass es keinen Wettbewerb mehr bei den Abspielprogrammen gebe. „Die Auflagen für Microsoft kamen zu spät und waren zu schwach“, erklärte ECIS-Vertreter Thomas Vinje, der noch einmal die Bedeutung des Verfahrens als Präzedenzfall unterstrich: „Falls Microsoft hier gewinnt, können sie in Windows integrieren, was sie wollen.“ Der Interessenverband ECIS steht in dem Verfahren auf Seiten der EU-Kommission. Er vertritt eigenen Angaben zufolge Branchengrößen wie IBM, Nokia und Oracle.

Internes Memo belastet Microsoft
Am zweiten Verhandlungstag kamen interne Microsoft-Memos zur Sprache, die ebenfalls vom Interessenverband ECIS in die Verhandlung eingebracht worden waren. Es handelt sich um interne Aufzeichnungen des Microsoft-Managers Jim Durkin, die die wettbewerbswidrige Aggressivität belegen sollen, mit der Microsoft gegen die Konkurrenz auf dem Sektor für Medienabspielprogramme strategisch vorgegangen sein soll. Das fragliche Memo stammt bereits vom 5. Juni 1997. Danach sollen Microsoft-Mitbegründer Bill Gates und andere hochrangige Microsoft-Manager eine Art Krieg der Media-Player speziell gegen den damaligen Hauptkonkurrenten Real Networks geplant haben. Durkin hat laut Memo die Firma Real Networks, die den RealPlayer auf den Markt bringt, mit der Browserfirma Netscape verglichen. Ebenso wie man damals den Konkurrenzbrowser Netscape Navigator durch Einbindung des Microsoft-Browsers Internet Explorer in die Windows-Betriebssysteme bezwungen habe, müsse man jetzt auch gegen den RealPlayer und Real Networks vorgehen. „Mit Real Networks ist es wie bei Netscape“, heißt es in dem Memo. „Der einzige Unterschied ist, dass wir diesmal früher in das Spiel eingreifen können.“ Nur wenige Monate später integrierte Microsoft seinen Media Player in das Betriebssystem.

Wettbewerbswidrige Programmbündelung
Der Interessenverband ECIS wies nun darauf hin, dass der Marktanteil des Real Players aus dem Hause Real Networks seit der Einbindung des Windows Media Player stetig gesunken sei. Daneben legte die ECIS eine Email aus dem Jahre 1999 vor, in der sich Microsoft-Manager Anthony Ray mit der dringenden Bitte direkt an Bill Gates gewandt habe, die Internet-Explorer-Strategie zu verwenden, wo immer dies nötig sei. Diese Strategie, den Internet Explorer mit dem Betriebssystem zu bündeln, wurde zwei Jahre später von einem US-Gericht für illegal, weil wettbewerbswidrig erklärt.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/