Neuigkeiten Übersicht

Dumm
gelaufen!

Lizenz zum Schmunzeln
Glosse der Woche

E-Learning - Lernen mit freier Zeiteinteilung - Wo immer Sie wollen! EDV-Schule Heil, Fulda

Spaß im Internet gibt's massenhaft, aber die Lizenz zum Schmunzeln finden Sie nur hier!
26. April 2006:

Dritter Tag in Luxemburg

Im Kartellprozess über die EU-Sanktionen gegen den US-amerikanischen Softwarekonzern Microsoft ging es am Mittwoch im Wesentlichen um die geforderte Offenlegung technischer Informationen zu Serverschnittstellen. Microsoft erklärte, die Anordnung der EU-Kommission sei weder rechtmäßig noch begründet. Der Konzern wehre sich dagegen, seine Geschäftsgeheimnisse, sein „geistiges Eigentum“ preisgeben zu müssen. Prozessbeobachter sehen darin den Versuch der Microsoft-Anwälte, vom eigentlichen Verhandlungsthema abzulenken. Es gehe nur am Rande um die Frage der Offenlegung „geistigen Eigentums“. Hauptvorwurf sei vielmehr das wettbewerbswidrige Geschäftsgebaren des US-Konzerns.

Offenlegung der Spezifikationen zu Serverschnittstellen
Im Mittelpunkt des dritten von fünf angesetzten Verhandlungstagen vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg stand am Mittwoch die Forderung der EU-Kommission, Microsoft müsse die technischen Spezifikationen zu Serverschnittstellen uneingeschränkt und vollständig offen legen. Ziel dieser vor zwei Jahren verhängten Auflage sollte es sein, der Microsoft-Konkurrenz auf dem Servermarkt diejenigen Informationen zukommen zu lassen, die sie benötigt, damit ihre Serversoftware problemlos mit Windows-Rechnern und –Servern kommunizieren kann. Die EU-Wettbewerbskommission war davon ausgegangen, dass der US-Konzern seine Marktdominanz bei Betriebssystemen auch auf den Bereich der Serversoftware wettbewerbswidrig ausdehnt und dadurch einen freien Wettbewerb verhindert.

Katz-und-Maus-Spiel
Die Offenlegung der geforderten technischen Informationen hatte Microsoft seit Verhängung der Sanktionen in einer Art Katz-und-Maus-Spiel immer wieder hinausgezögert. Die EU-Wettbewerbshüter hatten dem Konzern deshalb Mitte Dezember letzten Jahres eine tägliche Geldbuße von zwei Millionen Euro angedroht. Microsoft konnte einen Aufschub erwirken. Anfang April hatte hierzu eine Anhörung vor der EU-Kommission stattgefunden. Die Entscheidung darüber, ob die Geldbuße rückwirkend vom 15. Dezember ab gezahlt werden muss, steht derzeit noch aus.

Kaum neue Argumente
Microsoft-Anwalt Ian Forrester und Microsoft-Manager John Shewchuk wehrten sich im Luxemburger Verfahren vehement gegen die Anordnung zur Offenlegung technischer Informationen, brachten aber kaum neue Argumente auf den Tisch. Forrester bezeichnete die geforderten Informationen als Geschäftsgeheimnisse des Redmonder Softwarekonzerns, als sein „geistiges Eigentum“, als „die wertvolle Frucht langer Arbeit“, die es zu schützen gelte. Außerdem unterstütze Microsoft schon längst die Kompatibilität seiner Software und enthalte seinen Mitbewerbern keineswegs wichtige technische Spezifikationen vor. Die Microsoft-Serversoftware sei mit den Produkten anderer Unternehmen wie Novell und Sun längst kompatibel. Die Anordnung der EU-Wettbewerbskommission laufe deshalb lediglich darauf hinaus, den weiteren Erfolg des Marktführers in Sachen Serversoftware zu behindern.

Ablenkungsmanöver?
Die Frage, ob und inwieweit diese Angaben der Wirklichkeit entsprechen, wird Gegenstand der nächsten beiden Verhandlungstage sein. Dann werden die Kontrahenten des Softwarekonzerns zu Wort kommen und ihre Sicht der Dinge präsentieren. Schon jetzt werteten Prozessbeobachter die Argumente der Redmonder als einen Versuch, vom eigentlichen Inhalt des Verfahrens vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz abzulenken. Es gehe dabei nämlich nur am Rande um den Schutz geistigen Eigentums. Im Mittelpunkt stehe vielmehr die wettbewerbsrechtliche Frage, ob und inwieweit Microsoft seine Marktmacht widerrechtlich ausgenutzt und durch Vorenthalten von technischen Informationen seine Konkurrenten wettbewerbswidrig ausgebremst habe.

Zurück zur News-ÜbersichtNach oben

Zurück zu den Brandneuen Lizenzen
Alfred Krüger: Angriffe aus dem Netz. Die neue Szene des digitalen Verbrechens.

Vorsicht Surftipps!
Ärztelatein, Falsche Viren, Film ab! Propaganda, Suppenseite, Fotografie, Frische Fische, Nachrichten, Freud, Filmfehler, Kultfilme, Boxen, Donald Duck, Musikseiten!

CD-Tipp des Monats:
Hier geht's zu den CD-Kritiken...
just books
JustBooks.de ist der Marktplatz für gebrauchte, antiquarische und vergriffene Bücher. Hier finden Sie alles: Vom antiquarischen Sammlerstück über Fach- und Studienliteratur bis hin zu Comics und Science-Fiction.
just books


Infos zu Ihrer Stadt
 
© Alfred Krüger http://www.akrue.de/