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26. Juli 2006:

Amazon mit Gewinneinbruch

Sattes Umsatzwachstum – deutlicher Gewinnrückgang, so lautet die Geschäftsbilanz des Online-Buch- und Sammelsurienhändlers Amazon für das zweite Geschäftsquartal 2006. Während der Umsatz des Versandhändlers weltweit um 22 Prozent auf 2,14 Milliarden US-Dollar zunahm, reduzierte sich der operative Gewinn um mehr als die Hälfte. Er betrug im zweiten Quartal dieses Jahres nur noch 22 Millionen Dollar. Ursache für diesen eklatanten Gewinneinbruch sei vor allem eine langwierige juristische Auseinandersetzung mit dem Spielzeuganbieter Toys“R“Us gewesen, heißt es dazu aus der Amazon-Geschäftsetage.

Gestiegene Umsätze – schmaler Gewinn
Juristische Auseinandersetzungen können teuer werden. Das gilt nicht nur für den US-amerikanischen Softwarekonzern Microsoft. Auch Online-Buchhändler Amazon hat im letzten Quartal reichlich in Anwalts- und Gerichtskosten investieren müssen. Mindestens 20 Millionen US-Dollar hat ein Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Spielzeughändler Toys“R“Us verschlungen – 20 Millionen, die den operativen Gewinn im letzten Quartal deutlich schmälerten. Während im ersten Quartal dieses Jahres noch rund 51 Millionen US-Dollar in Amazons virtuelle Ladenkassen flossen, waren es im vergangenen Geschäftsquartal nur noch enttäuschende 22 Millionen. Demgegenüber konnte der Online-Buchshop weltweit Waren im Wert von 2,14 Milliarden US-Dollar oder rund 22 Prozent mehr als noch im ersten Quartal umsetzen.

Kein Spielzeug mehr von Toys“R“Us
Der Rechtsstreit zwischen Amazon und Toys“R“Us begann bereits im Mai 2004. Der Spielzeughändler hatte dem Buch- und Sammelsurienhändler Vertragsbruch vorgeworfen. Entgegen den vertraglichen Abmachungen habe Amazon nicht nur Spielzeug des US-Anbieters im Programm gehabt, sondern auch bei der Konkurrenz „gewildert“. Amazon antwortete im Juni 2004 mit einer Gegenklage. Das Verfahren zog sich fast zwei Jahre hin und wurde erst im März dieses Jahres beendet. Der Superior Court von New Jersey hob fraglichen Vertrag per Gerichtsentscheidung auf. Schadensersatz bekam keine der beiden Streitparteien zugesprochen. Ob die rechtlichen Auseinandersetzungen damit tatsächlich beendet sind, ist fraglich. Der Spielzeughersteller verlangt von Amazon nämlich noch die Auszahlung angeblich ausstehender Entgelte.

Amazons Herz für Kinder
Die Zusammenarbeit zwischen Amazon und Toys“R“Us sollte keine Episode sein, sondern war auf Dauer angelegt. Der für seine extreme Neugier bekannte Online-Händler hatte nämlich offenbar sein ebenso neugieriges wie geschäftstüchtiges Herz für Kinder und für Geschenke entdeckt, die gutherzige Menschen über Amazon kleinen oder größeren Kindern machen. Deren Daten werden bei Amazon genauestens analysiert. Ein Patent auf die entsprechenden statistischen Analysemethoden wurde beantragt und dem Online-Buchversender im März letzten Jahres zuerkannt. Die patentierten Methoden eignen sich besonders dafür, altersgerechte und geschlechtsspezifische Geschenke automatisch aus dem Angebot von Amazon vorzuschlagen.

Ein Lächeln aufs Gesicht zaubern
In der Praxis sieht diese Schnüffel- und Geschäftspraxis in etwa folgendermaßen aus: Ein Kunde, der beispielsweise seinem Patenkind namens Martin Mustermann zum ersten Geburtstag via Amazons Geschenkeservice ein Toys“R“Us-Spielzeug hat zukommen lassen, würde ein Jahr später mit folgendem netten Sprüchlein an seine Patenpflichten erinnert: "Spielzeug und Bücher, die ein Lächeln auf das Gesicht von Martin Mustermann (Alter 2) zaubern werden...", gefolgt von einer automatisch generierten Liste altersgerechter Geschenke. So jedenfalls steht es in der Patentschrift, in der Amazon seine gerade auf Kinder ausgerichtete Schnüffelmethode eingehend beschreibt. Auch wenn die Zusammenarbeit mit Toys“R“Us nun endgültig geplatzt ist, wird Amazon das fragliche Patent weiter nutzen können. Der Online-Händler hat kürzlich seinen eigenen Spielzeug- und Baby-Shop eröffnet. Seit Mai können US-Online-Shopper über Amazon zudem auch Lebensmittel kaufen.

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