Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Das weiß jetzt endlich auch der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Kurz vor Weihnachten hatten die Verbraucherschützer aus Berlin etliche deutsche Online-Shops heftig kritisiert und ihnen ein katastrophales Zeugnis ausgestellt: Endpreise würden verschwiegen, über Rückgaberechte nicht informiert, Shopadressen nicht genannt. "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind", empörte sich damals Verbraucherschützervorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Diese Vorwürfe mögen berechtigt sein. Doch im Shop der obersten Verbraucherschützer ging es zur gleichen Zeit noch weitaus wüster zu. Spiegel online zufolge füllten sich die Warenkörbe im vzbv-Shop aufgrund eines Programmfehlers bereits dann, wenn man sich die Angebote nur ansah - und zwar gleich mit horrenden Stückzahlen. Wer sich über Gewichtsprobleme informieren wollte, dem regneten ungewollt gleich mehrer Millionen Exemplare des entsprechenden Ratgeberbuches in den Warenkorb, eine Rechnung über etliche Millionen Euro selbstverständlich inklusive. Die Rechnung wenigstens war akkurat und stimmte bis auf den letzten Porto- und Verpackungs-Cent.
In einem Online-Forum, wo der Programmfehler aufgedeckt wurde, brach Spiegel online zufolge sofort ein fröhlicher Wettbewerb nach dem Motto aus: Wer produziert durch bloßes Surfen im Verbrauchershop die absurdeste Rechnung? Inoffizieller "Sieger" wurde jener Surfer, dem das Shop-Programm sogar einen negativen Euro-Betrag auf seiner Rechnung präsentierte. Dieser Online-Shopper hätte im Laden der Verbraucherschützer das Schnäppchen seines Lebens machen können. Er hätte nicht nur zwei Ladungen wertvoller Ratgeberliteratur erhalten, sondern auch noch eine Kontogutschrift über einige Millionen Euro.
Mittlerweile ist der Onlineshop der bundesdeutschen Verbraucherzentrale wieder in Ordnung, erklären die Verbraucherschützer und fügen reichlich nebulös hinzu, dass es zur Auslieferung so großer Warenmengen an einen Einzelkunden wegen der notwendigen "zusätzlichen Abfrage" nie gekommen wäre. Oder hatten die Verbraucherschützer so viele Exemplare ihrer Bücher einfach nicht auf Lager?
Quelle: Spiegel online